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Hat Oettinger nur das laut gesagt, was CDU/CSU im geheimen planen?

Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger

Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger

Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger hat sich für eine Aufstockung der Mehrwertsteuer ausgesprochen. Der ermäßigte Satz solle von sieben auf 9,5 Prozent steigen. Damit widerspricht der CDU-Politiker der offiziellen Linie seiner Partei.

Alleine das Wort „Mehrwertsteuererhöhung“ meiden die CDU-Granden wie der Teufel das Weihwasser. Ob nun Generalsekretär Ronald Pofalla „Steuererhöhungen gibt es mit uns nicht“, Karl-Theodor zu Guttenberg „das falsche Signal“ oder Jürgen Rüttgers „Gift für die Konjunktur“ und vor allem, Parteichefin Merkel tobt. So zitiert die Nachrichtenagentur ddp Merkel mit den Worten: „Mit mir wird es in der nächsten Legislaturperiode keine Erhöhung der Mehrwertsteuer geben, weder des vollen noch des reduzierten Mehrwertsteuersatzes.“ Mit solchen Basta-Parolen versucht Merkel, die für sie ärgerliche Steuer-Debatte zu beenden. Zugleich eilt ihr der CSU-Vorsitzende Seehofer zur Seite und sagte, dass es mit der CSU keinen Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl geben würde, der Steuererhöhungen beinhalten würde.
Doch auch im Bundestagswahlkampf 2005 gab es eine Partei die Stein und Bein geschworen hatte, dass es mit ihr zu keiner Mehrwertsteuererhöhung kommen würde. Nach den Koalitionsverhandlungen wurden dann aus den zwei Prozentpunkte der CDU-CSU und der null Prozent der SPD, eine satte Mehrwertsteuererhöhung von drei Prozent. Doch der damalige Arbeitsminister Franz Müntefering verteidigte die drei Prozent, da es unfair sei, „die Politik an Wahlversprechen zu messen.”

Doch was fällt eigentlich unter den reduzierten Mehrwertsteuersatzes und wenn würde eine Erhöhung empfindlich treffen?

Überwiegend ermäßigter Mehrwertsteuersatz:
Wichtige Positionen:
– Nahrungsmittel
– öffentlicher Personennahverkehr
– Zeitungen, Zeitschriften und Bücher
Weitere Beispiele:
– Leitungswasser
– Freizeit- und Kulturveranstaltungen
– Topfpflanzen und Schnittblumen
– Hunde- und Katzenfutter

Überwiegend von der Mehrwertsteuer befreit:
Wichtige Positionen:
– Kaltmieten
– Finanzdienstleistungen (außer Steuerberatung)
– Dienstleistungen für die Gesundheitspflege (außer Zahnarztdienstleistungen)
– Dienstleistungen für die Betreuung von alten, behinderten und pflegebedürftigen Personen
Weitere Beispiele:
– Kindergärten und -krippen
– Abwasser
– Rundfunk- und Fernsehgebühren
– Wettgebühren

Prozentuale Anteil der Ausgabenanteile von Kaltmiete, Nahrungsmittel und anderen steuerermäßigten Güter. Differenziert nach Haushaltseinkommen

Also grade Lebensmittel, die zum alltäglichen Leben notwendig sind, wären von einer Mehrwertsteuererhöhung betroffen und damit trifft es eben die Bezieher von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfeempfängern, aber auch Rentner und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich.Je weniger Haushaltseinkommen verfügbar ist, desto höher ist der prozentuale Anteil der Ausgabenanteile von Kaltmiete, Nahrungsmittel und anderen steuerermäßigten Güter. Das heißt: je weniger Geld vorhanden ist, desto größer sind gezwungener Maßen die Konsumquote.

In der Studie „Belastung der Haushalte durch die Mehrwertsteuererhöhung 2007“ schreibt Linz u.a:
Die Konsumquote ist definiert als Verhältnis zwischen den gesamten privaten Konsumausgaben und dem ausgabefähigen Einkommen der Haushalte. Sie kann zum Beispiel dann 100% übersteigen, wenn ein Haushalt einen Kredit aufnimmt, da Kredite ebenso wie die
Auflösung von Geld- und Sachvermögen im ausgabefähigen Einkommen nicht berücksichtigt werden. Bezieht man die Zusatzbelastung auf das ausgabefähige Einkommen, so werden zwei gegenläufige Effekte wirksam:

Durchschnittliche Konsumquoten nach Haushaltseinkommensklassen

Einerseits steigt mit zunehmendem Einkommen der Anteil der Ausgaben für regelsatzbesteuerte Güter, andererseits sinkt der Anteil der gesamten privaten Konsumausgaben am Einkommen.
In den hohen Einkommensklassen dominiert der Einfluss der niedrigen Konsumquote, sodass am oberen Ende der
Einkommensskala ein deutlicher Rückgang der prozentualen Zusatzbelastung, bezogen auf das ausgabefähige Einkommen,  festzustellen ist.

Auf den Punkt gebracht: Transferempfänger, Rentner und Arbeitnehmer im unteren und mittleren Lohnbereich, werden die von CDU-CSU und FDP versprochenen Steuerentlastungen für Unternehmen und Besserverdienenden finanzieren.

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