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Experten im Kanzleramt hielten Luftangriff in Kundus schon vor der Bundestagswahl für militärisch nicht angemessen

Köln (ots) – Köln. Das für Verteidigungspolitik zuständige Referat im Bundeskanzleramt kam bereits vor der Bundestagswahl am 27.   September zu der Einschätzung, dass der Befehl von Oberst Georg Klein zum Luftangriff auf die Tanklaster bei Kundus am 4. September militärisch nicht angemessen war und es deshalb zu einem Gerichtsverfahren kommen werde. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe) unter Berufung auf Regierungskreise. Das Referat gelangte damit zu einem anderen Schluss als Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). Dieser hatte den Luftschlag noch am 6. November "militärisch angemessen" genannt und hinzugefügt: "Selbst wenn es keine Verfahrensfehler gegeben hätte, hätte es zum Luftschlag kommen müssen."

    Klein selbst hat nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" Mitte November eine Kur angetreten, nachdem er Ende September aus   Afghanistanzurückgekehrt war. Der Oberst, so heißt es im Verteidigungsministerium, empfinde seine aktuelle Situation als "extremen Horror". Ziel sei es jetzt, ihn vor der Öffentlichkeit so gut es geht abzuschirmen.

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