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Hartz4-Plattform unterstützt Klagen gegen vorenthaltene Leistungen aus Bildungspaket

Brigitte Vallenthin, Hartz-4-Plattform

Brigitte Vallenthin, Hartz-4-Plattform

Erste Gerichtsentscheidungen bestätigen Aussichtslosigkeit von 5-EURO-Klagen

„Wie stellt es sich Sozialministerin von der Leyen vor, nicht genehmigtes Schulmittagessen, Nachhilfe-Unterricht oder Sportvereins-Teilnahme, die ab Januar 2011 benötigt werden, im März, April oder vielleicht noch später rückwirkend leisten zu können?“ fragt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin im Gespräch mit dem Sozialticker. „Abgesehen von der Entwürdigung der Elternder Betroffenen Kinder, verstößt die ministerielle Verzögerungstaktik unter anderem gegen den Gleicheitsgrundsatz, das elterliche Sorgerecht und den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG) vom 9. Februar 2010, ab 1. Januar für das „menschenwürdige Existenzminimum“ zu sorgen – bei Erwachsenen ebenso wie bei Kindern.

Nicht ohne Grund hat das BVerfG bereits vor Jahren das lebenswichtige Naturgesetz bestätigt, dass Leistungen für Ernährung zu dem Zeitpunkt erbracht werden müssten an dem sie anfallen. Ganz offensichtlich wissen das die Eltern besser als die Ministerin: sie ernähren und versorgen Ihre Kinder nämlich tagtäglich – im Unterschied zum Gesetzgeber unter von der Leyens Leitung, der offenbar meint, über der Natur zu stehen und Nahrung für Körper, Geist uns Seele Monate später rückwirkend nachlöffeln zu können. “Wie sich jetzt heraus stellt hat die Hartz4-Plattform mit gutem Grund die Betroffenen angeregt, ihre Kräfte nicht sinnlos für Klagen um 5-EURO-Zahlungen ab 1. Januar – die das BVerfG bereits gesichert hat – zu vergeuden, sondern sich zunächst einer richterlichen Klärung der irrwitzigen Bildungs-Gutscheine zu widmen und damit zu helfen, dass die Gerichte die Möglichkeit erhalten,diese zugunsten finanzieller Leistungen an die Eltern ad absurdum führen zu können.

Erste Beschlüsse von Eilklagen gegen 5-EURO wurden erwartungsgemäß kurz und knapp abgewiesen mit folgenden Begründungen: Beim Sozialgericht Oldenburg am 10. Januar: „Bei den §§ 20 und 28 SGB II handelt es sich um geltendes, wenngleich nach dem 1. Januar 2011mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1Abs. 1/20 Abs. 1 GG unvereinbares Recht. Diese Normen sind nicht nichtig, sondern bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weiterhin anwendbar. Aus der von der Bundesregierung eingebrachten Initiative hinsichtlich der Anhebung derRegelleistung für einen erwachsenen Haushaltsvorstand um EUR 5,- monatlich, welcher die Legislative bislang nicht entsprach, kann keine aktuell wirkende, konkrete Gefährdung vonBezieher/innen von Arbeitslosengeld II in Ihrer menschenwürdigen Existenz hergeleitet werden.“(AZ: S 45 AS 1/11 ER)

Beim Sozialgericht Bremen am 17. Januar:„§ 20 SGB II ist auch nach dem 31.12.2010 weiterhin anwendbar, so dass ein höhererLeistungsanspruch trotz der vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 9. Februar 2010 festgestellten Unvereinbarkeit mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20. Abs. 1 GG von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nicht beansprucht werden kann. § 20 SGB II ist in seiner bisherigen Fassung bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeberweiterhin unverändert anzuwenden. Das Bundesverfassungsgericht hat hier keinen eigenen Leistungsbetrag festgelegt.“ (AZ: S 22 AS 17/11 ER)

„Angesichts dieser vorhersehbaren Rechtslage werden wir alle Betroffenen dabei unterstützen, Ihre Rechte über ein sofortiges Einreichen des Antrages für ein Bildungspaket und die Erlangung ihrer Hartz4-Plattform keine Armut ! – kein Hunger ! – kein Verlust von Menschenwürde !Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommenssowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-BetroffenenRechte bei den Sozialgerichten unterstützen,“ erklärt Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialtickerbezüglich der rechtlichen Möglichkeiten und Chancen. „Für entsprechende Unterstützung steht dieHartz4-Plattform unter info@hartz4-plattform.de jederzeit zur Verfügung.“

Wiesbaden, 28. Januar 2011 Brigitte VallenthinPresseHartz4-Plattformkeine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!

Fon/Fax0611-1721221Handy 0160-91279465

info@hartz4-plattform.deww.hartz4-plattform.dewww.grundeinkommen-wiesbaden.de

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