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Städtetag: Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren auf der Kippe

Köln (ots) – Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren – beschlossen für 2013 – steht auf der Kippe. "Wir können ihn ohne weitere finanzielle Hilfen nicht flächendeckend gewährleisten", sagt Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe). Er verweist "auf die Tatsache, dass von den zwölf Milliarden Euro, die der Bund für den Ausbau der Plätze veranschlagt, bisher ein großer Teil noch nicht finanziert ist". Vier Milliarden kommen vom Bund, deutlich weniger von den Ländern. Die sieht Articus in der  Pflicht, weitere Mittel zu bewilligen. Dies gelte auch für NRW. Der Rechtsanspruch ist, so Articus, aber nicht nur aus finanziellen Gründen gefährdet. Bund und auch das NRW-Familienministerium gehen davon aus, es reiche, für 35 Prozent der Kinder einen Betreuungsplatz anzubieten. Articus widerspricht. Je nach Region seien "bis zu 55 Prozent notwendig sind." Zudem sei es illusorisch zu glauben, den Rechtsanspruch erfüllen zu können mit 30 Prozent Plätzen in der Tagespflege.

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