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Arbeitnehmer sollen Anspruch auf Urlaubsgeld prüfen

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU)

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU)

Düsseldorf (ddp-nrw). Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) fordert die Arbeitnehmer zur Überprüfung ihres Anspruchs auf Urlaubsgeld auf. «Die Tarifverträge vieler Wirtschaftszweige sehen diese zusätzliche Zahlung vor. Die Höhe des Urlaubsgeldes ist allerdings in vielen Tarifverträgen unterschiedlich geregelt», teilte Laumann am Montag mit. Während einige Branchen das Urlaubsgeld als Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnen, gibt es in anderen demnach einen Tagessatz pro Urlaubstag oder auch einen festen Pauschalbetrag.

Im Tarifvertrag für das Abbruch- und Abwrackgewerbe ist zum Beispiel ein zusätzliches Urlaubsgeld von 30 Prozent des Monatseinkommens vereinbart. Dagegen wird im Groß- und Außenhandel ein Festbetrag von 643,55 Euro gezahlt. In der Feinkeramischen Industrie wiederum gibt es den Angaben zufolge einen Tagessatz in Höhe von 19,82 Euro pro Urlaubstag.

Nicht nur die Höhe des Urlaubsgeldes, auch die Dauer des Urlaubs selbst ist in einigen Tarifverträgen anders geregelt als die mindestens 24 Werktage, die das Bundesurlaubsgesetz vorsieht. Als Werktag gelten alle übrigens Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Oftmals ist dies für die Arbeitnehmer noch günstiger geregelt. Arzthelferinnen beispielsweise haben an 26 bis 30 Arbeitstagen Urlaub, Schornsteinfeger haben 30 bis 32 Tage frei. Welcher Tag ein Arbeitstag ist – auch das ist in den einzelnen Tarifverträgen geregelt.

ddp/mte/iha

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