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Vom CDU-Präsidium direkt ans Verfassungsgericht – Berufung von Peter Müller untergräbt Gewaltenteilung

Quelle: Flickr-Account der Piratenpartei

Die Piratenpartei zeigt sich entsetzt über die Entscheidung des Bundesrates, Peter Müller zum Nachfolger von Udo Di Fabio als Verfassungsrichter am Bundesverfassungsgericht zu wählen. Die Gewaltenteilung zwischen Politik und Justiz wird dadurch ad absurdum geführt. Ein solch zeitnaher Wechsel von Legislative zu Judikative führt zwangsläufig zu Interessenkonflikten.

Peter Müller war bis zum 09. August 2011 selbst Ministerpräsident des Saarlandes und bis Anfang 2011 im Präsidium der Christlich Demokratischen Union (CDU). Erfahrungen als Richter weist seine Berufslaufbahn nur aus Richtertätigkeiten am Amtsgericht Ottweiler und der Zivilkammer am Saarbrücker Landgericht auf. Beide Tätigkeiten datieren aus Zeiten vor der Wende und liegen damit über 20 Jahre zurück.

Dazu erklärt Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:
»Der Bock wird Gärtner und Peter Müller Bundesverfassungsrichter. Das ist ein wahrer schwarzer Freitag heute. Wieso die SPD sich dieses mehr als fragwürdigen Vorschlags der Union angeschlossen hat, ist mir ein Rätsel.

Innerhalb eines Jahres von der Politik in die Justiz zu wechseln ist zu kurz, um glaubwürdig von einem Berufspolitiker zu einem Verfassungsrichter zu werden. Es wäre grotesk, wenn er als Richter über Gesetzesinitiativen urteilen müsste, für die er im CDU-Präsidium selbst verantwortlich war. Zudem kann ich nicht erkennen, welche besondere richterliche Qualifikation oder Erfahrung für seine Ernennung spricht.

Sowohl in Zeiten der rot-grünen als auch der großen Koalition unter Schily und Schäuble musste das Bundesverfassungsgericht immer wieder die Überwachungsphantasien der Innenminister auf den Boden des Grundgesetzes zurückholen. Wir brauchen in Karlsruhe qualifizierte und unabhängige Richter!«

Neben dem Urteil zur Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung im März 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht in zentralen Urteilen gegen Überwachungsgesetze der Regierungsparteien, wie den „Großen Lauschangriff“ (2004) oder die Onlinedurchsuchung (2008).

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