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Grüne: Wahlrecht muss geändert werden

Köln (ots) – Der Bundestag muss das Kieler Wahlrechtsurteil zum Anlass nehmen, „das Problem eine verfassungswidrigen Regelung der Überhangmandate auch auf Bundesebene zu lösen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag-Ausgabe). Die Kieler Richter hätten klargestellt, „dass sich das Wahlergebnis auf jeden Fall direkt in der Zusammensetzung des Parlaments widerspiegeln“ müsse.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundestag bereits 2008 aufgefordert, die Überhangmandate so auszugestalten, dass sie das Zweitstimmenergebnis nicht verzerren. Es hatte eine Frist bis Mitte 2011 gesetzt. Grünen-Geschäftsführer Beck sprach sich dafür aus, Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise direkt gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, mit Mandaten in anderen Bundesländern zu verrechnen.

Es sei aber auch möglich, den anderen Parteien Ausgleichssitze in unbegrenzter Höhe zuzubilligen. Das widerspreche jedoch allen Versuchen, das Parlament zu verkleinern. Die Parteien hatten sich vor der Bundestagswahl über diese Frage zerstritten. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat es seither keine Annäherung gegeben.

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