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Duisburg ist echt – (Un)wählbar

1.500 Briefwahl-Stimmen

In der gestrigen Pressemeldung der Stadt Duisburg teilte die Sprecherin Anja Kopka mit, dass 1.500 Briefwahlunterlagen in einem Postverteilzentrum gefunden wurden. Diese seien größtenteils noch am Samstag (den Empfängern) zugestellt worden.

„Bei einer Zustellung am Samstag konnten die Wahlberechtigten damit an der Urnenwahl am Sonntag oder noch an der Briefwahl teilnehmen, wodurch auch die besonders hohe Rücklaufzahl durch die Post noch am Sonntag mit 965
Rücksendungen erklärbar wird.“

Zunächst sorgte dieser Passus bei den Lesern zu Verwirrungen. Entschlüsselt könnte folgendes Szenario geschehen sein:

In der Postsprache ist ein Postrückläufer eine Rücksendung an den Absender mangels Zustellbarkeit. Dies würde bedeuten, dass 965 Wahlbriefe die entsprechenden WählerInnen nicht mehr fristgerecht erreichen konnten und die Post diese als Rückläufer am Wahltag der Stadt Duisburg als Absender zugestellt hat. Im Endeffekt erreichten nur 535 der 1.500 Briefsendungen fristgerecht ihr Ziel.

Für diese Auslegung spricht auch, dass die Stadt gar nicht zuordnen kann, ob irgendwelche knapp vor Fristende eingegangene Briefwahlunterlagen genau dieser Charge zugeordnet werden können.

Sollte es sich tatsächlich so darstellen, wie man den Text der Pressemeldung deuten kann, wurde die Teilnahme von fast 1.000 wahlberechtigter BürgerInnen an der Kommunalwahl 2020 ausgeschlossen. Es sei denn, diese 1.000 Menschen haben von sich aus den Weg ins Wahllokal gefunden und von dort aus am regulären Wahlprozess teilgenommen. Das Wahlamt dürfte belegen können, wie viele BriefwählerInnen am Wahltag im Wahllokal ihre Stimmen abgegeben haben.

Was passiert mit den sichergestellten Wahlunterlagen die der Staatsanwaltschaft Duisburg vorliegen?

Im Rahmen einer Razzia wurden vergangene Woche bei drei Repräsentanten von zwei migrantischen Wählerbündnissen eine hohe zweistellige Anzahl von Wahlunterlagen sichergestellt (maximal 99 Stück). Durchsucht wurden eine Wohnung in Walsum, eine weitere Wohnung auf der Weseler Straße in Marxloh, ein Einfamilienhaus in Röttgersbach, sowie Geschäftsräume in der Kaiser-Wilhelm-Straße in Marxloh.

Die Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage der Redaktion heute mit, dass konkret gegen die BIG-Partei so wie die WGD auf Verdacht des Wahlbetruges ermittelt wird.

Bei Betrachtung der Wahlergebnisse des Ratskandidaten der BIG-Partei Selgün C. stellt sich die Frage, wie bei lediglich 67 Stimmen in Marxloh und 120 Stimmen im Bezirk Hamborn, von einem groß angelegten Wahlbetrug gesprochen werden kann?

Im Gegensatz dazu erreichte die WGD so viele Stimmen, dass ein Ratsmandat und ein BV-Mandat errungen werden konnte. Dieses entspricht aber bei Weitem nicht den selbst gesteckten Wahlzielen.

Betrachtet man die maximal 99 aufgefundenen Wahlunterlagen in Relation zu den Gesamtstimmen der jeweiligen Bündnisse, muss man schon fragen, wo hier enorme Betrugsabsichten vermutet werden können? Die Staatsanwaltschaft hat ebenso bestätigt, dass es sich bei den Unterlagen nicht um Fälschungen handelt. Aktuell werde lediglich noch geprüft, ob die Unterschriften auf der eidestattlichen Versicherung manipuliert wurde und ob das Kreuz auf dem Wahlschein vom Wähler selbst gesetzt wurde, was wohl schwerlich zu beweisen sei.

Sollte es sich bestätigen, das es sich um regulär ausgefüllte Briefwahl-Unterlagen gehandelt habe, wäre die Frage zu stellen, inwiefern diese bei der Wahl noch zu berücksichtigen sind.

Bei vielen Parteien ist es üblich, das Briefwahl-Unterlagen als „Service“ vom Kandidaten oder seinen Gehilfen für den Wähler angefordert werden. Gleichzeitig ist es auch üblich, dass die vom Wähler ausgefüllten Unterlagen verschlossen und treuhänderisch übergeben werden, damit sie durch die jeweilige Partei dem Briefwahlamt zugestelt werden.

Es mag sich hier „nur“ um maximal 99 Briefwahl-Stimmen handeln. Diese könnten sich aber mandats-relevant auswirken.

Da der Kandidat der BIG-Partei vehement verneint, dass bei ihm ausgefüllte Briefwahl-Unterlagen beschlagnahmt wurden, könnten diese komplett der WGD zugerechnet werden.

Betrachtet man das Wahlergebnis in Marxloh, wo Yasar Durmus direkt für den Rat kandidierte, ergibt sich folgendes Ergebnis:

Quelle: Markus Jungbauer

Der neue Ratsherr der SPD, Hans-Dieter Stradmann wurde mit nur 360 Stimmen in den Rat gewählt. Knapp dahinter Markus Jungbauer von der CDU mit 315 Stimmen. Direkt darauf folgt Yasar Durmus mit 268 Stimmen.

Sollten sich bei den beschlagnahmten Wahlunterlagen mindestens 93 gültige Stimmen für die WGD handeln, hieße der korrekte Ratsherr Yasar Durmus und die WGD würde mit zwei Ratsmandate vertreten sein.

Auf Anfrage der Redaktion erklärte Levent Önder, Spitzenkandidat der WGD der Redaktion heute folgendes schriftlich mit:

„Die WGD möchte hierzu nicht in die Tiefe gehen, da wir die schriftliche Begründung des Wahlamts abwarten.
Wir können derzeit so viel sagen, dass es den Anschein hat, und wir stark davon ausgehen, dass sämtliche Migrantenparteien Ziel des Ganzen sind.

Es werden derzeit rechtliche Schritte durchdacht und Gespräche auf allen Ebenen und Richtungen geführt.
Was wir definitiv derzeit sagen können, ist, dass

Hier sind jede Menge Fragen zu klären. All dies und vieles mehr klären wir derzeit in Gespräche. Daher können wir, wie erwähnt, nicht mehr aussagen.“

Unregelmäßigketen in den Wahllokalen

In divesen Facebook-Foren wird über Situationen berichtet, die an einem korrekten Wahlablauf Zweifel aufkommen lassen. Beispielsweise berichtet Deniz Güner von der CDU Marxloh auf seiner FB Seite, dass speziell bulgarischen Wählern in mehreren Wahllokalen die Möglichkeit zur Wahl verwehrt wurde, weil man sie angeblich nicht im Wählerverzeichnis fand. Erst durch sein Einschreiten im Wahllokal an der Herbert Grillo Gesamtschule konnten plötzlich die Namen gefunden werden. Gleiches sei auch in anderen Marxloher Wahllokalen geschehen.

In Rheinhausen, wo die Stadt ein verlassenes Gebäude als Wahllokal auswies, musste spontan, laut Bericht der WDR Lokalzeit ein neues Wahllokal in rund einem Kilometer Entfernung eingerichtet werden. Der spontan von der Stadt bereitgestellte Shuttleservice wurde laut WDR speziell von älteren Personen nicht angenommen. Diese gingen unverrichteter Dinge wieder nach Hause.

Wie die Redaktion aus Parteikreisen erfuhr, beabsichtigen mehrere kleine Parteien einzeln gegen die Kommunalwahl in Duisburg Einspruch zu erheben. Inwiefern sie hiermit Erfolg haben, wird vermutlich die Gerichte längere Zeit beschäftigen.

Mehrere Parteien wollten auf der letzten gestrigen Ratssitzung über die Unregelmäßigkeiten im Wahlablauf informiert werden. Während die Diskussion über die Verletzung des Neutralitätsgebotes des Oberbürgermeisters im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt wurde, gab es die Entscheidung, dass die Fragen zu den Unregelmäßigkeiten im Wahlablauf nur im nicht-öffentlichen Teil gestellt werden dürfen.

Trotz der herben Verluste der nie erklärten großen Koalition in Duisburg hat man anscheinend nicht gelernt, dass Transparenz der einzige Weg ist um ein gewisses Rest-Vertrauen des Wählers zurück zu erlangen.

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