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Ex-Lehmbruck-Chef Raimund Stecker zum Duisburger Kunstskandal

Was sagt ein Kunstfachmann zur  Zensur eines Kunstwerkes in seinem Beritt?

Raimund Stecker

Raimund Stecker ist gelernter Kunsthistoriker, er war 2010 bis 2013 Direktor des Duisburger Lehmbruck-Museums.

Ein umstrittener Mann, der geschasst wurde. Stecker holte den Sozialdemokraten und Volkstümler Sarrazin zum Diskurs in Wackerbarths Integrations-Ausstellung „Rote Couch“. Stecker forderte einen Zaun als Kunstwerk um den Museumspark, damit er wieder ein Stadtgarten würde.

Stecker hat Verdienste: Niemals zuvor war das Lehmbruck-Museum so im Gespräch wie unter seiner Ägide. Jetzt kritisiert Raimund Stecker die Zensur des Duisburger Oberbürgermeisters Sören Link (SPD). Dieser hat ein provokatives Kunstwerk verboten – die „Totlast“ von Gregor Schneider sollte im Rahmen der Ruhrtriennale im Lehmbruck Museum installiert werden. Ein internationaler Kunstskandal.

Herr Dr. Stecker. Wann ist ein Sozialdemokrat erwachsen?

Das sollten Sie besser die beiden zurzeit berühmtesten SPDler des Kunstbetriebs fragen: Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link und Helge Achenbach. Ich fühle mich zwar den Ideen der Sozialdemokratie sehr verbunden, bin aber nicht Mitglied der Partei.

Die geplante Raumskulptur von Gregor Schneider, verwinkelte Röhren, enge Räume, die in Orientierungslosigkeit münden, ist das nicht ein Synonym für Duisburg?

Nein, das ist kein Synonym für Duisburg. Da doch eher der Filz des Lehmbruck-Preisträgers Beuys. Aber ernsthaft: Schneider ist ein weltweit hoch geschätzter Künstler. Ich kenne ihn seit den späten 80er Jahren. Ihn interessieren bedrohliche Situationen und er schafft solche. Er stellt Existenzfragen auf höchstem künstlerischem Erfahrungsniveau. Er stellt diejenigen, die sich seiner Kunst aussetzen, auf die eigenen Füße. So kann Orientierungslosigkeit tatsächlich in seinen Installationen erfahren werden – allerdings als Phänomen unserer Zeit und nicht als eines einer bestimmten Stadt.

Sie werfen dem Duisburger Oberbürgermeister vor, er handele gar illegal durch sein Kunstverbot. Als Verwaltungschef und Vorsitzender des Museumskuratoriums habe der OB nicht die Rechtsgewalt zu zensurieren?

Vor wenigen Wochen feierten wir unser Grundgesetz. Aus diesem Anlass wurden in Berlin die Bilder von Markus Lüpertz vorgestellt, die für ihn das Grundgesetz sind. Bundestagspräsident Lammert hat zur Eröffnung gesprochen und ich habe eine Einführung gegeben. Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit der Kunst. Und dieses Grundgesetz gilt auch für Stadtoberhäupter.

Doch darüber stellt sich die Frage, welche administrative Berechtigung ein Oberbürgermeister hat, in das künstlerische Programm eines Museum einzugreifen. Das Lehmbruck Museum ist eine Stiftung, es ist nicht ein kommunales Museum. Der Oberbürgermeister spricht im Namen des Kuratoriums. Gibt es einen Beschluss des Kuratoriums?

Wenn ich Dr. Ludwig, den Vorsitzenden der Freunde des Museums richtig verstanden habe, so hat letztlich erst das Kuratorium getagt – ohne den Tagesordnungspunkt Schneider. Und das obwohl die Absage durch den Oberbürgermeister an den Intendanten der Ruhrtriennale mir seit dem 26. Juni bekannt war.

Klar, dass damit Schaden für die Stadt entstanden ist. Wie könnte man diesen begrenzen?

Grundgesetz Artikel 5, Absatz 3 einhalten, freie Geister für alle Kultureinrichtungen einstellen und den Kulturetat verzehnfachen!

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