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Hartz-4-Plattform: EILIG – Fristablauf für rückwirkende Bildungspaket-Anträge: 30. Juni

Brigitte Vallenthin, Hartz-4-Plattform

Hartz4-Plattform erinnert: Jetzt wenigstens noch das Mögliche sichern aus Ursula von der Leyens Bildungs-Ungerechtigkeits-Bürokratie-Monster

„Nichts als schreiende Ungerechtigkeit an Kindern ist das von Ursula von der Leyen vollmundig angekündigte so genannte Bildungspaket“, resumiert Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin, „und ein millionenschweres Bürokratie-Monster ohne Sinn und Verstand. Geradezu schäbig ist darüber hinaus, dass sie ihr politisches Scheitern selbst nach Monaten des Hick-Hacks von Chipkarte, über Antrags-Chaos  und Verwaltungs-Zusammenbruch noch nicht einmal selber zugibt. Stattdessen jagt die Sozialministerin von Krisensitzung zu Krisensitzung und spannt einen immer teurer werdenden Rettungsschirm über ihr Verweigern eines entsprechend höheren Kinderregelsatzes, für den sie obendrein noch zusätzliche Steuergeld-Millionen verbrennt. Das Ergebnis des teuren Polit-Pokers: bei den Kindern ist bis heute kein Cent angekommen, obwohl die Sozialministerin  bereits seit Januar, also seit einem halben Jahr vom Bundesverfassungsgericht dazu verpflichtet wäre. Und die Verfassungsrichter haben dabei mit ihrem Urteil vom 9. Februar 2010 ganz sicher an antragslos gerechte, gleiche Leistungen für alle Kinder gedacht.“

Da nun endgültig am 30. Juni, also in einer Woche, die Frist zur Antragstellung für rückwirkende Bildungspaket-Leistungen ab 1. Januar 2011 abläuft, erinnert die Hartz4-Plattform noch einmal an die möglichen Leistungen und weist darauf hin, dass die Frist für die Antragstellung gilt, selbst wenn noch nicht alle geforderten Belege vorliegen. Die können nach Fristwahrung auch später noch nachgereicht werden.

– Mittagessen: bei Nachweis 26 € im Monat.
Da, wo’s Mittagessen gibt – in Schulen und Kindertageseinrichtungen – kann man „bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung“ einen „Mehraufwand“ von täglich 1 € bekommen. Das sind monatlich 26 €. Das gilt allerdings nur „unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird.“ und ebenso auch in Kindertagesstätten.

– Sport, Musik, sonstige Kultur und ebenso Ferienfreizeiten: mit Beleg 10 € im Monat.
Auch wenn man von Januar bis Juni an außerschulischen Bildungsangeboten bereits teilgenommen hatte, so gibt es dafür monatlich 10 €.

– Schulbus oder Bahn: Monatskarte wird erstattet.
Für „Schülerbeförderung“ zur „nächst gelegenen Schule“ gibt es die „tatsächlichen Aufwendungen“ für die Monatskarte; bei zusätzlicher privater Nutzung der Monatskarte: nur Zuschuss.

– Schulausflüge und Klassenfahrten: gegen Teilnahmebescheinigung die vollen Kosten.
Auch dafür werden die „tatsächlichen“ Kosten anerkannt und bezahlt – auch für die, die bereits stattgefunden haben.

– Nachhilfeunterricht: gegen Nachweis.
Das Gesetz drückt sich allerdings darum, die Höhe zu beziffern; es spricht lediglich von „berücksichtigt“. Ob diese „Lernförderung“ allerdings „geeignet“ und „erforderlich“ ist, muss die Schule bescheinigen. Wenn diese Bescheinigung vorliegt, sieht das Gesetz vor, die Nachhilfe-Kosten rückwirkend zu erstatten.

Der Antrag für rückwirkende Bildungspaket-Leistungen kann formlos gestellt werden, sollte aber jede einzelne beantragte Position benennen. Er gilt bis zum Eingang beim Amt am 30. Juni 24 Uhr als fristgerecht gestellt. „Und weil sie’s offenbar nicht allen berechtigten Kindern gönnt, billigt die Sozialministerin auch für die Zukunft nur den Wenigen die zusätzlichen Leistungen für Bildung zu, deren Eltern es bewältigen können – neben den schon jetzt unüberwindlichen Aktenbergen aus Anträgen, Wiedersprüchen und Sozialgerichtsprozessen – noch weitere bürokratische Schikane-Hürden zu überwinden,“ stellt Brigitte Vallenthin empört fest.

Wiesbaden, 23. Juni 2011

Brigitte Vallenthin
Presse
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