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Bärbel Bas: Auch für gesetzlich krankenversicherte ALG II-Empfänger muss ein kostendeckender Beitrag gezahlt werden.

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Image by xtranews.de via Flickr

Duisburg – Zum Urteil des Bundessozialgericht zur Übernahme der Beiträge für die private Krankenversicherung von ALG II-Empfängern durch die Jobcenter erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Gesundheitsausschusses Bärbel Bas:

Das Urteil ist eine Ohrfeige für Bundesarbeitsministerin von der Leyen. Sie hatte sich noch im Dezember gegen eine Kostenübernahe der PKV-Beiträge durch die Jobcenter gewehrt. Jetzt ist klar, dass Krankenversicherungsbeiträge zum Existenzminimum gehören. Die Bundesregierung muss aus dem Urteil Konsequenzen ziehen: Auch für gesetzlich versicherte ALG II-Empfänger müssen die Jobcenter endlich kostendeckende Beiträge an die Kassen zahlen.

Bisher erhält die GKV für die Versicherung eines ALG-II Empfängers monatlich einen Beitrag von 131,34 Euro. Ein kostendeckender Beitrag wäre ab etwa 280 Euro im Monat gegeben. Da die Differenz anders als bei den privat krankenversicherten ALG II-Empfängern von der Versichertengemeinschaft getragen wird, subventioniert diese den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit mit jährlich 5 Mrd. Euro. Würde man diese Summe als Zusatzbeitrag auf die GKV-Mitglieder umlegen, würde dieser 8,70 Euro im Monat betragen.

Eine gesetzliche Lösung war schon im vergangenen Jahr möglich, jetzt ist sie unaufschiebbar. Eine Ungleichbehandlung von Versicherten in der GKV und in der PKV ist nicht hinnehmbar. Die Zeit der Verschiebebahnhöfe in den Sozialversicherungszweigen ist vorbei. Das müssen auch Bundesarbeitsministerin von der Leyen und Bundesgesundheitsminister Rösler endlich begreifen.

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