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Rot-Grün macht individuelle Konsolidierungsstrategien für notleidende NRW-Kommunen möglich

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Image by xtranews.de via Flickr

Mehr Zeit zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte. Das sollen nach dem Willen von SPD und GRÜNEN die Städte und Gemeinden künftige zum Ausgleich ihrer Haushaltsdefizite erhalten.
Hierzu haben die beiden Landtagsfraktionen einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, mit der die in § 76 GO enthaltene Festlegung des Konsolidierungszeitraums auf drei Jahre gestrichen werden soll.

„Schon seit langem ist klar, dass Kommunen einen Haushaltsausgleich – also keine neuen Schulden – im bisherigen Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung weder seriös darstellen noch tatsächlich erreichen können. SPD und GRÜNE machen mit ihrem Gesetzentwurf den Weg frei für individuelle Konsolidierungsstrategien für notleidende NRW-Kommunen. Gerade für Städte wie Duisburg wollen wir künftig einen realistischen Rahmen schaffen, um den Haushalt wieder in den Griff zu bekommen“, erklären die Duisburger SPD Landtagsabgeordneten Sören Link, Rainer Bischoff und Ralf Jäger.

Die Parlamentarier machten gleichzeitig deutlich, dass die Änderung der Gemeindeordnung keinen Freibrief für noch mehr Schulden bedeute: „Genau das Gegenteil ist richtig. Es bleibt bei der gesetzlichen Verpflichtung der Kommunen, alle Schritte für eine nachhaltige Haushaltkonsolidierung zu unternehmen. Die Bezirksregierungen und Kreise als Kommunalaufsicht erhalten zukünftig die Möglichkeit, mit den einzelnen Kommunen individuell den vernünftigsten Weg der Konsolidierung zu finden, ohne dabei an die starren Regelungen des in Deutschland einmaligen Nothaushaltsrechts gebunden zu sein.“

„Wir setzen damit auch eine gemeinsame Absichtserklärung von CDU, FDP, SPD und GRÜNEN im Landtag in eine konkrete Gesetzesänderung um“, betonten die Sozialdemokraten und verwiesen auf eine gemeinsame Entschließung in der kommunalpolitischen Sondersitzung des Landtags am 29. Oktober 2010: „Vor diesem Hintergrund gehen wir von einer breiten parlamentarischen Mehrheit für unseren Gesetzentwurf aus.“

Hier der Gesetzentwurf

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