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Rösler-Reform: Länder in Mitverantwortung für einseitige Belastung

(ddp direct) Anlässlich der Bundesratsbefassung der Koalitionspläne zur Einführung einer Kopfpauschale in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Freitag in Berlin:
„Die Landesregierungen stehen in der Verantwortung, den Bürgerinnen und Bürgern ihres Bundeslandes die einseitige Belastungswelle durch die Pläne von Bundesgesundheitsminister Rösler zu ersparen. Es muss auch im eigenen Interesse der Länder und ihrer Kommunen sein, die Arbeitgeber paritätisch an der GKV-Finanzierung zu beteiligen, um einen künftig stark steigenden Ausgleichsbedarf aus Steuermitteln zu vermeiden und damit die eigene Handlungsfähigkeit zu sichern.
Wir fordern die Bundesländer auf, das Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge und die Einführung von einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen in der GKV zu stoppen. Ohne diese grundlegenden Änderungen müssten die Versicherten der GKV künftig alle Kostensteigerungen in Form von unsozialen Kopfpauschalen allein bezahlen. Insbesondere die CSU steht im Wort, dass die Kopfpauschale nicht eingeführt wird.
Allen Landesregierungen muss bewusst sein, dass sie von den Bürgerinnen und Bürgern – selbst ohne eine Zustimmungspflicht des Bundesrates – in eine Mithaftung für diese unsoziale Rösler-Reform genommen werden, wenn sie nicht ein deutliches Veto gegen die Rösler-Reform einlegen.“
Der DGB ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die im Oktober 2010 beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition gegen die Kopfpauschale unter zu unterstützen.
Alle Informationen unter: www.stoppauschale.de

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