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DGB Duisburg: Hartz IV oder Basisgeld – „Des Kaisers neue Kleider – oder Schlimmeres?“

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Duisburg – Zu der Überlegung der Bundesarbeitsministerin von der Leyen, den Namen „Hartz IV“ zu ändern, äußert sich der regionale DGB kritisch. „Die Erfahrung lehrt uns“, so Angelika Wagner, DGB Niederrhein, „dass die Namensgebung allein noch nichts über den Inhalt aussagt. Hartz IV ist eigentlich das 4. Gesetz für mo­derne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und bezeichnet im Sprachgebrauch häufig das sogenannte Arbeitslosengeld II, das für die abgeschaffte Arbeitslosen- und Sozialhilfe eingeführt wurde. In diesem Hartz IV ist schon lange nicht mehr das drin, was ursprünglich überlegt wurde. Nach dem Urteil des Bundes­verfassungsgerichts, dass die Hartz IV-Regelsätze neu berech­net werden müssen, da sie willkürlich und intransparent sind, hat die Bundesministerin nun eigentlich eine gesetzmäßige Neuberechnung vorzulegen. Stattdessen wird über Namensge­bung diskutiert. Wir befürchten, dass die angestoßene Diskus­sion von der eigentlichen Misere ablenken soll. Gerade im Ar­beitsmarkthaushalt hat die schwarz-gelbe Koalition drastische Kürzungen geplant. Das lässt ahnen, dass die Neuberechnung der Regelsätze der Ministerin schwerfällt. Sowohl Zeit als auch Geld, die nun in die Namensfindung investiert werden, sollten besser in die Erfüllung der eigentlichen Aufgaben gesteckt wer­den. Ob wir dann angemessene und ausgewogene Regelsätze „Basisgeld“ oder „Leyen-Sätze“ nennen werden, ist absolut nachrangig.“

Der DGB weist außerdem darauf hin, dass im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Koalition ein Prüfauftrag zur Pauschalierung der Unterkunftskosten einschließlich der Heiz- und Nebenkosten enthalten ist. Überlegungen aus dem Bundesministerium für Ar­beit und Soziales sehen eine Satzungsermächtigung vor, nach der die Kommunen durch Satzung Höchstbeiträge zu Unter­kunftskosten regional bestimmen sollen. Auch soll Kommunen damit offen gestellt werden, eine Pauschalierung einzuführen, in dem Sinne, dass nur noch Festbeträge übernommen werden. Diese Überlegungen lehnt der DGB ab, da unabhängig von Fi­nanzierungsaspekten der Verwaltungsaufwand und die Rechts­streitigkeiten hier noch zunehmen würden im Vergleich zu der jetzigen Regelung und dies der Intention des Gesetzesvorsto­ßes widerspricht.

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