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Bosbach (CDU) nach BVG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: „Einladung für Straftäter, nach Deutschland zu kommen“

The Federal Constitutional Court of Germany in...
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Bonn (ots) – Bonn/Berlin, 2. März 2010 – Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, hat sich in der PHOENIX RUNDE kritisch zur Wirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung geäußert:“Wenn wir in Deutschland nicht gemäß den Richtlinien und gemäß unserer Verfassung die Daten speichern, ist das eine Einladung an alle Straftäter, die mit Hilfe von Telekommunikationseinrichtungen Straftaten begehen wollen, nach Deutschland zu kommen, weil sie hier sicher sein können, dass die Daten nicht gespeichert werden, bis wir ein neues Gesetz haben.“ Die Union werde jetzt im Bundestag auf die schnelle Verabschiedung eines neuen Gesetzes, noch vor der parlamentarischen Sommerpause drängen. Er habe jedoch bei Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) „nicht das Gefühl, dass sie jetzt ganz schnell aktiv werden möchte, denn sie war ja … der Auffassung, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung generell mit unserem Verfassungsrecht unvereinbar ist.“ Dem habe das Bundesverfassungsgericht widersprochen. Man könne jetzt „dieses Vakuum nicht über Monate offen lassen“ und müsse sich an dem Urteil orientieren, um neues Recht zu setzen.

Die Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC), Constanze Kurz, begrüßte das Urteil wegen der vom Gericht geforderte höheren Transparenz für die Bürger: „Ich denke, die Bürger davon zu informieren, dass sie überwacht werden, ist ein guter Weg für den Staat.“ Mit Blick auf den Richterspruch, warnte Kurz davor, sich nur auf eine gesetzliche Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu konzentrieren: „Wollen wir vom Kind bis zur Bundeskanzlerin alle Daten speichern, obwohl wir wissen, dass die Zugangsschranken unglaublich hoch sind? Es ist doch nicht so, dass wir dieses Urteil kopieren müssen in ein Gesetz, sondern wir können doch neu nachdenken.“ Eine Vorratsdatenspeicherung sei ab dem Zeitpunkt eines Verdachtes nach wie vor möglich: „Es hört sich immer so an, als ob uns alle Hände gebunden wären. Das ist faktisch nicht so, und durch häufige Wiederholung wird es auch nicht wahrer.“

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