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Duisburg: Neuregelung der Aufwandsentschädigung für Freiwillige Feuerwehr

Die Stadt Duisburg beabsichtigt, in der nächsten Ratssitzung am 13. Juni, die Regelungen für den Verdienstausfall und den Auslagenersatz für die ehrenamtlichen Feuerwehrleute in einer Satzung neu zu regeln (DS 22-0591). Aktuell basieren diese zum Teil noch auf Beschlüssen aus den 1970er Jahren. Mit dem vorliegenden Entwurf zur „Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung bei der Freiwilligen Feuerwehr“ setzt die Stadt Duisburg ein klares Statement in Bezug auf die Anerkennung und weitere Förderung der täglich erbrachten Leistungen ihrer ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen.

Oberbürgermeister Sören Link und Feuerwehrdezernent Martin Murrack, als Mitinitiatoren dieser Wertschätzung für das Ehrenamt, sind unisono voll des Lobes für die Kolleginnen und Kollegen: „Duisburg kann stolz darauf sein, eine so hoch motivierte und leistungsfähige Freiwillige Feuerwehr zu haben, die jederzeit für die Bürger dieser Stadt einsteht.“ Für beide war es ein wichtiges Anliegen, die herausragende Leistung der Freiwilligen Feuerwehr mit der neuen Satzung endlich angemessen würdigen zu können und hier einen zukunftsweisenden Rahmen für die Arbeit im Ehrenamt zu schaffen.

Analog zur Regelung für die Entschädigung der kommunalen Rats- und Bezirksvertretungsmitglieder sollen Funktionsträger, wie beispielsweise Führungskräfte, Ausbilder oder auch Gerätewarte, die ihnen im Zusammenhang mit ihrem Ehrenamt entstehenden Aufwände angemessen pauschal erstattet bekommen. Auch die Zuwendungen an die gemeinnützigen Feuerwehrvereine mit den Jugendfeuerwehrgruppen, die Jubiläumszuwendungen sowie die Regelungen zum Verdienstausfall im Einsatz für beruflich selbstständige Feuerwehrmitglieder werden in diesem Rahmen verbessert.

Die Freiwillige Feuerwehr stellt in Duisburg gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr den Brandschutz und die Hilfeleistung sicher. Neben der Einbindung ehrenamtlicher Kräfte in die alltägliche Gefahrenabwehr bildet die Freiwillige Feuerwehr, gemeinsam mit den anerkannten Hilfsorganisationen zudem eine wesentliche Säule zur Bewältigung der Aufgaben im Katastrophen- und Zivilschutz. Insbesondere die Coronalage, als auch der Flüchtlingsstrom aus der Ukraine haben jüngst gezeigt, wie wertvoll und unersetzbar das Ehrenamt an dieser Stelle ist.

SPD-Ratsherr Dieter Stradtmann ist erfreut. „Das ist Ausdruck der großen Wertschätzung und Anerkennung für das Ehrenamt. Die Kameradinnen und Kameraden leisten einen unersetzlichen Einsatz für unsere Gesellschaft. Ohne sie würde die Feuerwehr nicht funktionieren“, macht der deutlich. Er ist zugleich Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr in Duisburg. „Vor allem in den Krisen war und ist auf die Freiwillige Feuerwehr Verlass. In der Pandemie hat sie 180.000 Stunden und seit des Ukraine-Krieges 80.000 Stunden zusätzlich ehrenamtlich gearbeitet“, lobt Stradmann die große Hilfsbereitschaft der Kameradinnen und Kameraden.

Die Pflichtaufgaben und Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. „Zudem darf man nicht vergessen, dass die Ehrenamtlichen in ständiger Bereitschaft stehen und jederzeit in den Einsatz gerufen werden können“, erläutert Stradmann. Die neue Satzung soll diesem Zustand Rechnung tragen. So wird der Regelstundensatz für den Verdienstausfall auf Höhe des gesetzlichen Mindestlohns angehoben und kann auf Antrag bis zu 23,38 Euro betragen. Die Höchstgrenze liegt bei 84 Euro Stundensatz für Selbstständige.

Infolge der zunehmenden Einbindung in die alltägliche Gefahrenabwehr leisten zudem viele Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr über das übliche Maß hinaus ihren Dienst. Aus diesem Grund erhalten zukünftig mehr Funktionsträger eine Aufwandsentschädigung. So soll
zum Beispiel ein/e Löschzugführer/in zukünftig 285 Euro oder ein/e Jugend- bzw. Kinderfeuerwehrwart/in 142,50 Euro im Monat bekommen. Gerätewarte sollen eine pauschale jährliche Aufwandsentschädigung erhalten, die sich nach den Fahrzeugtypen richtet.

Aus Sicht der SPD-Fraktion sind die Mehrkosten mit 500.000 Euro angemessen. Die Alternative, die Berufsfeuerwehr mit den entsprechenden Aufgaben zu betrauen, wäre um ein Vielfaches teurer. Zudem hat es seit vielen Jahren keine Anpassung gegeben. Es handelt sich deshalb um eine gute Investition für die Gemeinschaft allgemein und für die Gefahrenabwehr im Besonderen. Deshalb wird die SPD-Fraktion in der Ratssitzung am 13. Juni der neuen Satzung zustimmen. Diese soll dann rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft treten.

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