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Duisburg: Neuregelung der Aufwandsentschädigung für Freiwillige Feuerwehr
Die Stadt Duisburg beabsichtigt, in der nächsten Ratssitzung am 13. Juni, die Regelungen für den Verdienstausfall und den Auslagenersatz für die ehrenamtlichen Feuerwehrleute in einer Satzung neu zu regeln (DS 22-0591). Aktuell basieren diese zum Teil noch auf Beschlüssen aus den 1970er Jahren. Mit dem vorliegenden Entwurf zur „Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung bei der ...