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AFD-Proteste: Kölner Polizei konstruiert Gesetzesverstöße, die es gar nicht geben kann

Anlässlich der geplanten Proteste und Blockaden des Bundesparteitags der AfD an diesem Wochenende hat die Kölner Polizei am Mittwoch „Hinweise für Versammlungsteilnehmer“ veröffentlicht. Diese „Hinweise“ sind geprägt von einer absurden und irreführenden Rechtsauffassung und stellen eine grobe Desinformation der Öffentlichkeit dar. Zu dem Vorgang erklärt der innenpolitische Sprecher der Linken in NRW, Rechtsanwalt Jasper Prigge:

Die Kölner Polizei behauptet allen Ernstes, Sitzblockaden zur Störung des AfD-Parteitages könnten gemäß § 21 des Versammlungsgesetzes als Straftat verfolgt werden. Das ist völliger Unsinn. Das Versammlungsgesetz schützt öffentliche Versammlungen vor groben Störungen. Ein Delegiertenparteitag, wie ihn die AfD durchführen will, ist allerdings rechtlich unumstritten keine öffentliche Versammlung und damit auch nicht durch das Versammlungsgesetz geschützt. Wer den AfD-Parteitag blockiert, kann sich, anders als die Kölner Polizei behauptet, also gar keine Straftat nach § 21 Versammlungsgesetz begehen.

Jasper Prigge – Foto: DIE LINKE NRW

Polizeipräsident Mathies kriminalisiert die geplanten Proteste gegen den AfD-Parteitag mit einer frei erfundenen Rechts“grundlage“. Er verbreitet damit Fakenews und diskreditiert damit den legitimen Protest gegen die rassistische und menschenverachtende AfD.

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schließt zudem das Recht auf friedliche Blockaden ausdrücklich ein. Aufgabe der Kölner Polizei wäre es, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Köln zu unterstützen – also die Proteste gegen die AfD und die Versammlungsteilnehmer objektiv und wahrheitsgemäß über ihre Rechte zu informieren. Die Kölner Polizei ist aufgefordert, ihre „Hinweise für Versammlungsteilnehmer“ entsprechend zu korrigieren.

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/3615781

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