Auch ich bin mehr als irritiert – über das Verhalten und die unsachgemäße Kritik der Duisburger SPD-MDL und des Innenministers im Rahmen der Diskussion zur Installation “Totlast“. Ein Kommentar von Mimi Müller
Was hier gilt, das sind Befugnisse, Verträge und : das Grundgesetz.
Dass ein auch durch Steuern und Abgaben mit finanziertes Projekt kurz vor der Realisierung durch ein Verbot des örtlichen Oberbürgermeisters den Bürgern vorenthalten wird,( und zwar mit eben jener Begründung, auf die auch die MDL in ihrem Einwand sich zustimmend beziehen) ist vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, deren Lehren Ausdruck in unserem Grundgesetz finden, nicht nur nicht akzeptabel: Ein solcher“ Vorenthalt“ verstösst nach meiner Rechtsauffassung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, die ja hoffentlich noch unbestritten über allen persönlichen Befindlichkeiten steht.
Nach der bereits von vielen Duisburgern und nun auch von den SPD- MDL und dem Minister geäußerten Ansicht, ist es richtig, über Kunstprojekte öffentlich zu diskutieren.
Dabei wird es immer verschiedene Meinungen geben. Das ist normal.
Über ein Kunstprojekt zu diskutieren, ist jedoch unmöglich, wenn es gar nicht erst gezeigt werden darf, weil seine Ausstellung, wie im vorliegenden Fall, verboten wurde.
Begrifflichkeiten wie “Affront gegen die Freiheit der Kunst“ wie sie vom Intendanten benutzt wurden, sind sehr höfliche Formulierungen – angesichts der in Frage stehenden Rechtsbrüche, die auch einen möglichen, dringend juristisch zu prüfenden etwaigen Verfassungsbruch beinhalten.
Der Umgang der MDL und des Ministers mit dem in Frage stehenden Sachverhalt ist nach meiner Auffassung sowohl Landtagsabgeordneter als auch eines Innenministers unwürdig.
Nach so einem Verhalten kann man wahrlich nicht zur Tagesordnung übergehen.
Durch das hier erfolgte „Beispringen“ der Parteigenossen des OB ( einem OB, der selbst im Urlaub weilte und die Bürger nach wie vor mit einer Diskussion allein lässt, die er im Alleingang angezettelt hat ), ist eine Situation entstanden, die deutlich über die Frage der Fehlentscheidung eines Einzelnen hinausgeht.
Auch muss dringend geklärt werden, wie die angedachte „Überprüfung der Finanzierung“ ( Stichwort: Haushaltssperre in NRW) zu diesem Zeitpunkt und in diesem Kontext geäußert, zu werten ist. Ich empfinde sie als Drohung.
Meine Kritik an Herrn Link bleibt nicht nur bestehen – sie bezieht jetzt auch die Landtagsabgeordneten und den Minister mit ein.
Wer sich, ohne zureichende Auseinandersetzung mit Historie und Recht dergestalt und ohne zu zögern, wie geschehen hinter einen Parteifreund stellt, statt die Rechtmäßigkeit bestimmter Handlungen ohne Ansehen der Person zu hinterfragen, der schützt im Zweifelsfalle nicht die Verfassung – er stützt seine parteilichen Interessen, seine Freundschaften und seine persönlichen Befindlichkeiten.
Das hier gezeigte Verhalten schweigend hinzunehmen, wäre ein verheerender und nicht wieder gutzumachender Fehler. Anfängen dieser Art galt und gilt es zu wehren. Immer. Und überall. Ganz besonders aber jetzt in Duisburg.
Up-date:
Nun hat der Oberbürgermeister dem Vernehmen nach ausrichten lassen, dass er nichts verboten habe, er sei dazu ja gar nicht berechtigt, ein Verwaltungsakt sei nicht ergangen.
Nix gewesen. Der Skandal beendet. Eine Zensur fand nicht statt.
Da steht man still und staunt. Sucht nach Worten. Und findet sie auch. Morgen.
Morgen ist auch noch ein Tag.