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Irritationen – Antwort auf eine zurückgenommene Presseerklärung

Auch ich  bin mehr als irritiert –   über das Verhalten und die unsachgemäße Kritik der Duisburger SPD-MDL und des Innenministers im Rahmen der Diskussion zur Installation “Totlast“. Ein Kommentar von Mimi Müller

Ob Herr Link, die MDL und der Innenminister die  Duisburger „Befindlichkeiten“ und „Sensibilitäten“  kennen oder zu kennen glauben  wollen,  ist im vorliegenden Falle vollkommen belanglos.

Was hier gilt, das sind Befugnisse, Verträge und :  das Grundgesetz.

Dass ein  auch durch  Steuern und Abgaben mit finanziertes Projekt  kurz vor der Realisierung durch ein Verbot des örtlichen Oberbürgermeisters den Bürgern vorenthalten wird,( und zwar mit eben jener Begründung, auf  die auch die MDL in ihrem Einwand sich zustimmend beziehen)  ist vor dem Hintergrund der deutschen  Geschichte,  deren Lehren  Ausdruck in unserem Grundgesetz  finden,  nicht nur nicht  akzeptabel:  Ein solcher“ Vorenthalt“  verstösst  nach meiner Rechtsauffassung  gegen die  freiheitlich demokratische Grundordnung,  die ja hoffentlich noch unbestritten  über allen persönlichen Befindlichkeiten  steht.

Nach der bereits von vielen Duisburgern und nun auch von den SPD- MDL und dem Minister  geäußerten Ansicht,  ist es richtig,  über Kunstprojekte öffentlich zu diskutieren.

Dabei wird es immer verschiedene Meinungen geben. Das ist normal.

Über ein Kunstprojekt  zu diskutieren,  ist jedoch unmöglich, wenn es gar nicht erst gezeigt werden darf, weil seine  Ausstellung,  wie im vorliegenden Fall, verboten wurde.

Begrifflichkeiten wie “Affront gegen die Freiheit der Kunst“ wie sie vom Intendanten benutzt wurden,  sind  sehr  höfliche Formulierungen – angesichts der in Frage stehenden Rechtsbrüche,  die auch einen möglichen, dringend juristisch zu prüfenden etwaigen Verfassungsbruch beinhalten.

Der Umgang der MDL und des Ministers  mit dem in Frage stehenden  Sachverhalt  ist nach meiner Auffassung  sowohl Landtagsabgeordneter als auch eines Innenministers unwürdig.

Nach so einem Verhalten kann man wahrlich  nicht  zur Tagesordnung übergehen.

Durch das hier erfolgte „Beispringen“ der Parteigenossen des OB ( einem OB, der selbst im Urlaub weilte  und die Bürger nach wie vor  mit einer Diskussion allein lässt,  die er im Alleingang angezettelt hat ),  ist eine Situation entstanden, die deutlich  über die Frage der Fehlentscheidung eines Einzelnen  hinausgeht.

Auch  muss dringend geklärt werden, wie die  angedachte „Überprüfung der Finanzierung“ ( Stichwort: Haushaltssperre in NRW)  zu diesem Zeitpunkt und in diesem Kontext geäußert,  zu werten ist.  Ich empfinde sie als Drohung.

Meine Kritik an Herrn Link  bleibt nicht nur  bestehen – sie bezieht jetzt auch die Landtagsabgeordneten  und den Minister mit ein.

Wer sich, ohne zureichende Auseinandersetzung mit Historie und Recht  dergestalt und ohne zu zögern, wie  geschehen  hinter einen Parteifreund stellt, statt die Rechtmäßigkeit bestimmter Handlungen ohne Ansehen der Person zu hinterfragen,  der schützt im Zweifelsfalle nicht die Verfassung – er stützt seine parteilichen Interessen,  seine Freundschaften und seine  persönlichen Befindlichkeiten.

Das hier gezeigte Verhalten schweigend hinzunehmen,  wäre ein  verheerender und nicht wieder gutzumachender Fehler.  Anfängen dieser Art galt und gilt  es zu wehren. Immer. Und überall. Ganz besonders aber jetzt in Duisburg.

Up-date:

Nun hat der Oberbürgermeister dem Vernehmen nach  ausrichten lassen, dass er nichts verboten habe, er sei dazu ja gar nicht berechtigt,  ein Verwaltungsakt sei  nicht ergangen.

Nix gewesen. Der Skandal  beendet. Eine Zensur fand nicht statt.

Da steht man still und staunt. Sucht nach Worten. Und findet sie auch. Morgen.

Morgen ist auch noch ein Tag.

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