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Update IV – Eskalation im Romahochhaus: Stadt blufft mit Abschiebungen

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Damit verschreckt Duisburg seine neuen Bürger: Abschiebungsandrohung

Sie rückten an im Morgengrauen. Und überprüften alle Leute.

Um die 700 Bewohner wurden im bundesweit bekannten Problemhaus festgestellt. Also zunächst weniger als die doppelte Summe, die von Heimatzeitungen und interessierten Seiten ins Spiel gebracht wurde.

Dabei drangen kommunal Bedienstete wohl auch in Wohnräume der Bewohner der Liegenschaft ‚In den Peschen ein‘. Wie Augenzeugen berichten.

Wohnungen, denen die Stadt Duisburg, vertreten durch ihre Stadtwerke, immerhin mittlerweile Strom spendiert. Aber kein heisses Wasser, wie sich dort arbeitende Sozialarbeiter wundern.

Kinder, die sich im Sommer nicht duschen konnten, die mögen sie dort vorgefunden haben.

Und auch ansonsten scheint die Kommune den harten Hund zu machen.

Erdrückt von der öffentlichen Meinung offensichtlich.

Vielfach wurde dort ordnungsgemäss gemeldeten Menschen eine ‚Ausreiseverpflichtung‘ überreicht.

In dem Schreiben heisst es unisono:

Der Oberbürgermeister werde aufenthaltsbeendigende Massnahmen einleiten.

„Sollten Sie nicht ausreisen, werde ich Sie in Ihr Heimatland abschieben.“ (Siehe Dokument.)

Ein mieses Spiel im Wahlkampf von OB Sören Link (SPD) und seinem Ordnungsamt.

Denn selbstverständlich sind die gemeldeten Bewohner dort auch wohnberechtigt.

Weil sie EU-Bürger sind.

Wie wir alle.

Update I, 15.10 Uhr.

Duisburgs Polizei bestätigt den Einsatz.

Die Stadt habe eine melderechtliche Überprüfung durchgeführt. Die Polizei habe Amtshilfe geleistet. Alles wäre ruhig und friedlich verlaufen.

Hinsichtlich der mittlerweile im Fokus der kommunalen Debatte stehenden irrigen Ausweiseverfügungen verwies ein Duisburger Polizeisprecher auf die Zuständigkeit der Kommune.

Indes hat sich die Duisburger Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas (SPD) in das Geschehen eingeschaltet, sie begehrt wohl Aufklärung von ihrem Genossen, dem Diplom-Verwaltungsfachwirt Oberbürbgermeister Link (SPD).

Update II – 15.30 Uhr.

Der Oberbürgermeister erklärt in Sachen offensichtlicher Illegalität von angedrohten Ausreiseverpflichtungen nichts, er lässt durch sein Amt für Kommunikation verlautbaren:

„Melderechtliche Überprüfung in den Häusern „In den Peschen 3 und 5“ sowie
„Beguinenstraße 1 und 3“ – Vorläufige Bilanz

Das Bürger- und Ordnungsamt hat heute Vormittag (5. September) zum Abgleich des Melderegisters mit dem tatsächlichen Bewohnerbestand eine melderechtliche Überprüfung in den Häusern In den Peschen 3 und 5 sowie Beguinenstraße 1 und 3 in Duisburg-Bergheim durchgeführt. Ziel war eine melderechtliche Bestandsaufnahme und die Feststellung, ob dort noch ausreisepflichtige Personen wohnen.

Das Ordnungsamt war mit 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort im Einsatz und wurde von der Polizei im Wege der Amtshilfe unterstützt. Außerdem waren sechs Dolmetscher dabei.

Grundsätzliches:
Die gesamte Aktion verlief ohne Zwischenfälle. Es gab keinerlei Aggressivitäten gegenüber den Einsatzkräften. Der Einsatz der Dolmetscher hat sich aus Sicht des Bürger- und Ordnungsamtes bewährt, weil dadurch von vornherein Ängste genommen werden konnten und der Grund für die Aktion in der Landesprache erklärt werden konnte. Die Nachbarn und Interessenverbände wurden vor Ort über die Maßnahme durch das Bürger- und Ordnungsamt informiert. Das Öffnen und Betreten der Wohnungen zur Überprüfung geschah freiwillig.

Ergebnis:
Aktuell gemeldete Personen lt. Melderegister in den beiden Häusern sind 750 Personen. Vom Ordnungsamt heute festgestellte Personen: 411. Davon gemeldete Personen:    337, davon unangemeldete Personen: 67. Personen, von denen Mitbewohner die Pässe vorlegten: 7. Somit wurden von den offiziell gemeldeten Personen 340 nicht angetroffen.

15 der insgesamt 79 Wohnungen wurden nicht geöffnet, konnten also auch nicht überprüft werden. Acht der angetroffene Personen haben eine Ausreiseverpflichtung. Sie wurden erneut schriftlich aufgefordert ihrer Verpflichtung nachzukommen.

Besondere Vorkommnisse:
Es erfolgte eine Festnahme durch die Polizei, weil im Rahmen einer Personenüberprüfung festgestellt wurde, dass die männliche Person per Haftbefehl gesucht wurde.
Außerdem wurde ein Jugendlicher ohne Ausweispapiere und ohne Erziehungsberechtigten in einer Wohnung angetroffen und dem Jugendamt übergeben.

Vorläufiges Fazit:
Bei der unangemeldeten Überprüfung haben sich die zum Teil sehr hohen vermuteten Bewohnerzahlen nicht bestätigt. Bei den nicht angetroffenen Personen muss noch im Einzelfall geprüft werden, ob diese noch dort wohnen; ansonsten erfolgt einen Abmeldung von Amts wegen.“

Update III – 15.53 Uhr.

Die Stadtwerke haben sich gemeldet. Es gäbe nunmehr Warmwasser für alle Hausbewohner. Kinder könnten duschen. Prinzipiell jedenfalls.

Es wäre so gewesen: Man habe aufgrund eines Problemes der Gastherme das Gas abschalten müssen. Nunmehr läge das Gas zur Wassererhitzung wieder an.

Das Gas „liegt am Zähler an“. Wie es innert des Hauses verteilt würde, das sei eine Sache des Vermieters.

Der bekanntlich als bekannte Rotlichtgrösse gilt.

Update IV – 16.49 Uhr.

Gemäss offizieller Quellen waren acht Personen mit der Ausreiseverpflichtung konfrontiert worden. Das wären diejenigen gewesen, die man angetroffen habe.

Jedoch, das bestätigen auch andere Quellen, zielte der Einsatz auf wesentlich mehr Personen.

Auch zur Ausreiseverpflichtung. Nur traf man diese nicht an. Die Rede ist von einer dreistelligen Anzahl.

Die Stadt Duisburg beharrt auf ihrem Rechtsstandpunkt: Derlei Ausreiseverpflichtungen, ein Euphemismus für Abschiebungen, wären juristisch okay.

Befragte sozialdemokratische Juristen aus dem europäischen Beritt verneinen das entschieden, stehen jedoch aus Wahlkampfgründen zunächst nicht mit ihrem guten Namen für diese Expertise ein.

Befragt, inwieweit die Stadt Duisburg etwaige, höchstvermutlich illegale Abschiebungen aus dem Bergheimer Haus durchsetzen wolle, liess der zuständige Sprecher der Stadt die Frage offen.

„Und wenn, dann nach dem Bundestagswahlkampf?“, frug ich.

„Das ist ein Rechtsstaat hier“, antwortete er.

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