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CDU Duisburg: Chef Mahlberg vor dem Ende? Wegen Wahlnomaden

Auch die CDU in Duisburg ist kein monolithischer Block. Es gibt eine Fraktion darin, die dem Sauerland-Wahlverein vorwirft, er würde seine Macht unlauter weiterhin sichern. Womöglich sogar illegal. Jedenfalls im Missklang zu dem Statut der Christdemokratischen Partei Deutschlands.

Duisburgs CDU-Chef: Thomas Mahlberg, Bild Landtag NRW

 

Montag, am 19. November, findet der Kreisparteitag der Duisburger CDU im Steinhof statt – dem etablierten soziokulturellen Zentrum in wohlgenährten Süden der sterbenden Eisenhüttenstadt.

Die Vorwürfe gegen den amtierenden Vorsitzenden Thomas Mahlberg, sie wiegen schon lang schwer. Dem Mann wird nichts weniger vorgehalten, als mit Tricksereien jenseits von innerverbandlicher Demokratie seine Macht erhalten und die der Seinen ausgebaut zu haben.

Dem ehemaligen Land- und Bundestagsabgeordneten wird etwa ‚Wahlnomadentum‚ vorgeworfen. Was bezeichnet, dass Mitglieder aus einer Untergliederung in einer anderen für eine ausgekungelte Mehrheit stimmen, nachdem diese systematisch umgemeldet wurden.

Die CDU-Zentrale in Berlin, sie hält dies für mittlerweile nicht mehr hinnehmbar. Sie wünscht, dass das Problem „auf kleiner Flamme, aber final“ gelöst werde. Inoffiziell zu hören ist, dass das Duisburger Problem kein Einzelfall wäre.

Die lokale CDU-Opposition, sie will loyal bleiben. Sie operiert elegant.

Sie hat für den Kreisparteitag Anträge gestellt, vergewissert allen erst mal ihre Solidarität.

Die Oppositionellen, sie stellen Fragen, zunächst: pacta sunt servanda.

Ein Dokument, das mir vorliegt, kann gedeutet werden als das Ende Mahlbergs in der Duisburger CDU. Und als der Anfang vom Ende der Wahlnomaden im innerparteilichen Mehrheitsringen der CDU.

Das Dokument liegt etwa auch Armin Laschet, dem Chef der CDU-NRW und Karl-Josef Laumann, dem CDU-Landtagsfraktionsvorsitzenden vor. Es ist von deren Seiten die Rede davon, dass sie dieses mittlerweile mit Wohlwollen betrachten.

Das Papier ist nicht nur ein strategischer Ansatz, es bezeichnet auch verschiedene Ansinnen zum Duisburger CDU-Parteitag morgen.

„Wir bleiben immer fair und halten uns an die Absprachen: Um dich gewissenhaft vorbereiten zu können, erhälst du die Fragen jetzt schon vorab.
Nicht zum ersten Mal reichen wir Dir die Hand zum Wohle unserer Partei, wie bereits zum OB-Abwahl-, Landtags- und OB-Wahlkampf praktiziert.“ Adressieren sie an Mahlberg.

Sie skizzieren Mahlbergs Position, die von der CDU-Zentrale nicht geteilt wird.

Jedenfalls zitieren die Duisburger CDU-Radikaldemokraten auch die lokalen Printmedien zu Mahlbergs Machtsicherungsproblem:

„Für das Verschieben von Ortsverbandsmitgliedern innerhalb der Stadt erhält der CDU-Vorsitzende Thomas Mahlberg die Rückendeckung des Kreisvorstands.
Die Praxis werde seit Jahren betrieben und sei satzungskonform. Dies habe auch der Landesjustitiar bestätigt. Dem geschäftsführenden Kreisvorstand Mahlberg sei man darüber hinaus dankbar, dass er auf die von zahlreichen Parteimitgliedern gegen ihn erhobenen Vorwürfe und die damit zusammenhängenden Presse-Veröffentlichungen nicht reagiere.“

Sie verweisen auf die Spruchpraxis der Bundes-CDU:
„Nun hat das Urteil des Bundesschiedsgerichts zu den Wahlnomaden weitreichende Folgen für den Duisburger CDU-Kreisverband. Der Kreisvorstand weiss einfach nicht, wer in welchen Ortsverband gehört. Dazu war der Wechsel zwischen den einzelnen Ortsverbänden zu einfach und wurde dem Vernehmen nach sehr häufig praktiziert. Dabei ist das Kriterium, nach dem Mitglieder den einzelnen Ortsverbänden zuzuweisen sind, eigentlichen ganz simpel. Entscheidend ist der eigene Wohnort. Nur in Ausnahmefällen kann um eine Genehmigung nachgesucht werden, den Ortsverband zu wechseln. Die traurige Bilanz ist, dass Ortsverbände mehr als 40 Prozent Mitglieder haben, die eigentlich anderen Ortsverbänden zugerechnet werden müssen.“

Und stellen Fragen, die Montag verhandelt zu werden haben. Spannende Fragen. Der Anfang vom Ende Mahlbergs, vermutlich. In elegante Fragen gekleidet:

Wieso wird die Zuweisung der Mitglieder in die entsprechenden Ortsverbände seit Jahren nicht ordnungsgemäß, nach den Richtlinien der Bundes-CDU, praktiziert?
Welche Gründe rechtfertigen rund 40 Prozent falsch zugeordnete Mitglieder?
Wieso hat der Kreisvorstand sich nicht der Klärungsaufforderung der zahlreichen Parteimitgliedern angenommen?
Wie sieht es mit der satzungsgemäßen Zuordnung von Mandatsträgern und Vorstandsmitgliedern der CDU Duisburg aus?
 Welche Kosten sind für die CDU Duisburg bis jetzt durch diese Verfahren bis zum Bundesschiedsgericht entstanden? Ist mit weiteren Kosten zu rechnen?
 Gab / Gibt es einen Rechtsbeistand? Wenn ja, welches Gremium hat den Beschluss gefasst?
Wer vertritt die CDU Duisburg? Wer trägt die möglichen Anwaltskosten?
Stimmt es, dass die Partei durch diese Prozesskosten in finanziellen Schwierigkeiten ist?
Sind die Mitglieder nun nach den Richtlinien der Bundes-CDU satzungsgemäß richtig zugeordnet? Oder gibt es hierzu noch laufende Verfahren?

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