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NRW: 90 Prozent der bisher abgeschlossenen Steuer-CD-Verfahren werden ohne Folgen eingestellt. Verhängte Geldstrafen decken Kosten des Ankaufs nicht.

Nach dem Ankauf der Steuer-CDs sind bislang 3.413 Ermittlungsverfahren gegen Bürger aus NRW eingeleitet worden. Das teilt die NRW-Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Daniel Schwerd, Piratenfraktion, mit.

903 Verfahren wurden mittlerweile abgeschlossen: in gerade mal elf Fällen wurden Strafbefehle verhängt – das sind weniger als zwei Prozent. 80 Verfahren wurden gegen Auflagen eingestellt, aber 812 Verfahren, mithin rund 90 Prozent aller bereits erledigten Verfahren, wurden ohne Folgen für die Beschuldigten beendet.

Bislang wurden ca. 2,8 Millionen Euro Geldstrafen und Auflagen verhängt. „Laut verschiedenen Medienberichten soll das Land NRW rund neun Millionen Euro für den Ankauf von vier CDs bezahlt haben – damit decken die generierten Geldstrafen zwar die entstandenen Kosten bei weitem nicht, aber immerhin berichtet die Landesregierung von einem Aufkommen aus  Selbstanzeigen von Personen, die nicht auf den CDs enthalten waren, in Höhe von über 400 Millionen Euro“, resümiert Schwerd.

 

„Das zeigt, dass nicht die Verfolgung von Straftätern im Vordergrund steht, sondern dass es wohl darum geht, Steuerhinterzieher zu erschrecken und zu Selbstanzeigen zu bewegen. Die auf den CDs befindlichen Personen sind, soweit es die bereits beendeten Verfahren betrifft, in der absoluten Mehrzahl unschuldig. Sie werden dazu benutzt, die tatsächlichen Straftäter zu bluffen“, so Schwerd.

 

 

 

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