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Loveparade-Katastrophe in Duisburg – was sagen Veranstaltungssicherer?

Unsere Autorin Annett Tenter, die in einer Interviewreihe den Ursachen und Folgen der Duisburger Loveparade-Katastrophe auf den Grund geht, sprach mit einem Veranstaltungssicherheitsprofi.

Michael Öhlhorn

Interview mit Michael Öhlhorn, Geschäftsführer der Vabeg Eventsafety Deutschland GmbH, Dachorganisation für die Entwicklung und Dienstleistung technischer und baulicher Veranstaltungs- und Versammlungsstättensicherheit in Donauwörth

Die Genehmigungsbehörde selbst hat in der Regel Schwierigkeiten ein Sicherheitskonzept inhaltlich auf Richtigkeit und funktionierende Betriebsumsetzung hin zu prüfen.“

xn: § 43 Sonderbeauverordnung verlangt ab 5.000 Personen (= 5.000 Besucherplätze) ein Sicherheitskonzept, so dass dann wohl von einer Großveranstaltung mit entsprechendem behördlichen Genehmigungsverfahren zu sprechen wäre. Ist dem so?

Michael Öhlhorn: Das Sicherheitskonzept soll und ist dann mit ein Teil der Genehmigung, inkl. benötigter Pläne und Berechnungen. Das gilt im Übrigen auch für Veranstaltungen unter 5.000 Besucherplätze, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert. Das Sicherheitskonzept wird mit Behörden und Sicherheitsgewerken abgestimmt. Die Genehmigungsbehörde selbst hat in der Regel Schwierigkeiten ein Sicherheitskonzept inhaltlich auf Richtigkeit und funktionierende Betriebsumsetzung hin zu prüfen.

xn: Gibt es das, dass Veranstaltungen nicht genehmigungs-, sondern nur meldepflichtig sind?

Michael Ölhorn: Das ist je nach Land richtig. In Bayern als Beispiel sind bestimmte Veranstaltungen lediglich „anzuzeigen“ nach Art. 19 LStVG. Die Erlaubnis hingegen nach diesem Regelwerk, benötigen beispielsweise motorsportliche Veranstaltungen, oder über 1000 Besucher in außerhalb dafür bestimmten Anlagen. (In NRW ist das so, Anm. A.T.)

xn: Wie lassen sich vor einer Veranstaltung mit freiem Eintritt verlässliche Besucherzahlen schätzen?

Michael Öhlhorn: Entweder durch die Erfahrungswerte der vorangegangenen Veranstaltungen oder andere zuverlässigen Nachweise, bzw. Vergleichswerte. Bestehen diese nicht entsteht womöglich ein erhebliches Risiko durch Stauungen und durch so genannte „Sekundär-Besuchern“, die Sicherheitsprobleme verursachen können. Besteht die Gefahr einer zu hohen Besucherzahl, so kann im Vorfeld nur empfohlen werden mit Vorverkauf zu arbeiten und entsprechen dies nach außen zu kommunizieren.

xn: Was bitte sind Sekundär-Besucher?

Michael Öhlhorn: Der Begriff hat sich in der Praxis mit Fachplanern und Experten gebildet, der wir bei Vabeg nun so nutzen. Wir unterscheiden:

– Zaungäste: Personen die nicht auf der Veranstaltung sind, und in der Regel in größerem Abstand das die Veranstaltung und dessen Treiben beobachten. Sie verursachen in der Regel keine Sicherheitsprobleme oder weitere Maßnahmen.

– Sekundär-Besucher: Sind Besucher/Personen die nicht in der Versammlungsstätte anwesend sind, dennoch aufgrund der Art der Veranstaltung (Show, Prominente etc.) sich vor der Versammlungsstätte oder in unmittelbarer Nähe aufhalten. Sie verursachen Sicherheitsprobleme, und benötigen oft weitere Maßnahmen wie, Betreuung (Getränke, Sanitätsdienst) oder auch WCs.

Je nach Veranstaltungsart und Größe ist dies ein sehr wichtiger Faktor in einem Sicherheitskonzept.

xn: Es ist zulässig, dass Veranstalter auch ihre eigenen Leute als Sicherheitspersonal einsetzen können. Wofür gibt es dann ausgebildete und geprüfte Sicherheitsdienstleister, wenn ein Veranstalter u. a. nicht oder zu gering qualifiziertes Personal wählen darf?

Michael Öhlhorn: Die Aussage ist teilweise richtig. Das Recht hat hier in der Tat Lücken, wodurch dies möglich wird. Gewerblich eingesetzte Sicherheitsmitarbeiter müssen jedoch bestimmten Qualifikationen je nach Tätigkeit nachweisen. Immer öfter geben auch Versicherer oder Behörden entsprechende Vorgaben. Hier sollte der Gesetzgeber nochmals bedacht nachsetzen. Auch ist es beispielsweise nicht grundlegend verboten, dass ein Minderjähriger, Veranstalter einer Großveranstaltung mit Tausenden von Besuchern sein kann, oder das Sicherheitskonzept selbst schreibt. In vielen Bereichen stimmen die Verhältnismäßigkeiten derzeit noch nicht.

xn: Ich halte Ihnen mal was vor: Was die Sicherheitskräfte angeht, so sparte Lopavent bei der Love Parade und setzte ungelernte Billiglohnkräfte ein, zudem wurde die Veranstaltung, stimmen die Protokolle, sogar mit 40% weniger Kräften durchgeführt. Auf der A40, sechs Tage zuvor, sparte die Ruhr.2010 GmbH ebenfalls deutlich an qualifiziertem Personal und dass auf einer 60 Kilometer gesperrten Autobahn inkl. Unterführungen! Was aber doch stimmt ist, dass der Veranstalter entscheiden darf, wer bei ihm als Ordner und Securities arbeiten darf, wenn ich Sie richtig verstanden habe?

Michael Öhlhorn: Das ist freie Marktwirtschaft. Die Vorgaben der Gewerbeordnung und Bewachungsverordnung und evtl. Auflagen der Behörde sind jedoch einzuhalten!

xn: Wie kann es sein, dass es keine Auflagen hinsichtlich Qualifikation derer gibt, die ein Sicherheitskonzept für eine Großveranstaltung erstellen?

Michael Öhlhorn: Das ist definitiv eine Lücke. Das darf der Veranstalter selbst machen, auch wenn er von der Materie nichts versteht. Er muss das Konzept dann mit der Behörde und den Sicherheitsgewerken absprechen. Wenn die aber kein Feedback geben, so kann es dann sein, dass auch wie in einem Beispiel von dieser Woche, welches bei mir auf dem Tisch landete, ein Veranstalter ein „tolles“ Muster aus dem Internet nahm und anpasste. Fazit war dabei, es handelte sich um ein Muster aus Österreich nach dessen Recht, sollte aber in Deutschland stattfinden. Auch war das „Konzept“ eine Veranstaltungsbeschreibung und hatte mit der Umsetzung wenig bis gar nichts zu tun. So etwas ist heute an der Tagesordnung! Ohne einen sehr gut geschulten Fachplaner mit entsprechenden Werkzeugen rate ich bei der Erstellung von solchen Konzepten dringend ab.

xn: Sie sagen, dass es ein oder das Ziel sei, ganzheitliche Sicherheit auf einem Nenner aller Gewerke zu erzeugen. Was ist darunter zu verstehen, und wie lässt sich dieses Ziel erreichen?

Michael Öhlhorn: Oft sind bei der Erstellung der Konzepte oder der Abnahme bestimmte Personen gut ausgebildet in ihrem jeweiligen Bereich. Dadurch werden aber oft Lücken zwischen einzelnen Bereichen übersehen, oder durch Vorgaben in anderen Bereichen wiederum Probleme verursacht.

Beispiel: Eine Behörde gab einem Veranstalter als Auflage, er soll um seine Veranstaltungsfläche (auf der grünen Wiese) nun einen Bauzaun errichten, um das Hausrecht und den Jugendschutz besser kontrollieren zu können. Mit dieser Maßnahme hat man sich dafür ein großes Problem bzgl. Fluchtwege und Überfüllung eingehandelt. Man muss eine bauliche Anlage oder Fläche zunächst auf deren Bestand in allen Bereichen ordentlich aufnehmen, dann die Wünsche des Veranstalters hinzufügen, sowie weitergehend bestehende Sicherheitsprobleme unter Beachtung der gesamten Gefahrenlage und Umsetzung ausarbeiten, unter der Beachtung sämtlicher neunzig Regelwerke, die je nach Event greifen. Mit dieser Planung und Konzeption wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei einer ganzheitlichen Betriebsumsetzung die Veranstaltung reibungslos ablaufen.

xn: Die Praxis, so sagen Sie weiterhin, beweist es immer wieder, dass es funktioniere Veranstaltungen sicher zu organisieren, betonen aber auch, dass es 100% Sicherheit und 0% Krisen und Störungen nicht gäbe. Ich behaupte, es gab in Duisburg 0% Sicherheit für die Besucher, dafür aber 100% für die Besitztümer der Anwohner. Weiterhin behaupte ich, dass es 100% organisatorisch und organisiert erzeugte Krisen und Störungen gab. Möchten Sie eine Wertung oder ein Urteil hierzu abgeben?

Michael Öhlhorn: Das Gericht wird hierzu hoffentlich bald ein Urteil abgeben. Mir steht das an dieser Stelle nicht zu, da ich nicht im Bilde der tatsächlichen Ereignisse und Umsetzung bin.

xn: Seit letzter Woche (Stand: 20.2.2011) ist Ihr Vabeg-Verfahren SGS TÜV Saarland zertifiziert und auch die externen Sicherheitsfachplaner sind nun TÜV Saarland zertifiziert, sodass man in einigen internen Kreisen jetzt schon von dem „Veranstaltungs-TÜV“ spricht. Bitte skizzieren Sie uns Ihr Verfahren. (Falls man das nicht mit wenigen Worten erklären kann, erklären Sie bitte, warum Vabeg flexibel, ganzheitlich und praxisbezogen ist.)

Michael Öhlhorn: Ein externer Sicherheitsfachplaner kann Umsetzungen ohne Betriebsblindheit am besten neutral und ganzheitlich bewerten. Er muss hohe Voraussetzungen erfüllen in den Bereichen Brandschutz, Baurecht, Gesundheitsschutz, Security, CAD und der Eventpraxis. Weiter ist das Netzwerk hinter den Sicherheitsfachplanern enorm wichtig. Die Organisation entwickelt neue Problemlösungen, aktualisiert evtl. überarbeitete oder neue Regelwerke, arbeitet diese im Verfahren ein und entwickelt mit Experten und dem eigenen Beirat neue Praxislösungen, wo die Gesetze aufhören zu regeln, jedoch in der Praxis Sicherheitsprobleme verursachen. Durch das Netzwerk kann der Sicherheitsfachplaner ständig Rat bei Problemen oder Unklarheiten einholen. Die Praxis beweist es immer wieder, dass diese ganzheitlichen Umsetzungen sehr geringe bis keine Hilfeleistungen oder Probleme im Betrieb verursachen und die Besucherzufriedenheit enorm hoch ist.

xn: Kam Vabeg bei der Love Parade zum Einsatz?

Michael Öhlhorn: Nein, es wurde kein Verfahren oder Teile davon, weder von Fachplanern noch durch andere Vabeg-Aufträge, beauftragt oder umgesetzt.

xn: Ist es denkbar, dass auf der Love Parade einige Voraussetzungen geändert wurden, um anderweitige Forschungsgrundlagen zu schaffen? Ich denke dabei in erster Linie an die Wegführung Tunnel und Rampe und deren Verengung.

Michael Öhlhorn: Das weiß ich nicht. Dazu kann ich keine Stellung nehmen.

xn: Hatten Sie sich mit der Entfluchtungs- und Personenstromanalyse Ihres Kollegen Dr. Hubert Klüpfel, Geschäftsführer der Duisburger Firma TraffGo HT, beschäftigt?

Michael Öhlhorn: Ja, wir haben einmal eine Simulation für ein schwieriges Flächenkonzept einer Veranstaltung umgesetzt, was gerade bei komplexen Wegeführungen als empfehlenswert gilt, da man solche „Zustände“ nicht auf Papier nachrechnen kann. Eine solche Simulation ersetzt aber keine allgemeinen Flächen, Fluchtwegberechnungen, ein Sicherheitskonzept oder andere Forderungen.

xn: Ich meine die, die er für die Love Parade gemacht hatte.

Michael Öhlhorn: Nein, habe ich nicht.

xn: Herr Öhlhorn, wir bedanken uns für das Interview.

 

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