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Guttenberg kopierte auch Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages für seine unter Plagiatsverdacht stehende Doktorarbeit in Anspruch genommen, meldet der Spiegel in einer Vorabmeldung. Nach SPIEGEL-Informationen verfasste der Ministerialrat Dr. Dr. Ulrich Tammler für den damaligen CSU-Abgeordneten Guttenberg die Ausarbeitung „Die Frage nach einem Gottesbezug in der US-Verfassung und die Rechtsprechung des Supreme Court zur Trennung von Staat und Religion“. Tammler beendete seine Arbeit an dem zehnseitigen Papier am 13. Mai 2004 und leitete es unter der Register nummer WF III – 100/04 an das Abgeordnetenbüro Guttenbergs. Obwohl Abgeordnete die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nur im Rahmen ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit nutzen dürfen, fügte Guttenberg die Arbeit in seine Dissertation nahezu vollständig ein. Änderungen Guttenbergs an dem Text finden sich kaum. So tauschte er etwa das Wort „Begriff“ gegen das Wort „Bezug“ aus, fügte ein „freilich“ ein, änderte ein „teilweise“ in ein „zuweilen“ und bezeichnete das „oberste Bundesgericht“ als „Supreme Court“. Dr. Dr. Tammler selbst wird namentlich in keiner von Guttenbergs Quellenangaben zitiert. Lediglich die Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste erwähnt Guttenberg auf Seite 391 seiner Promotionsschrift. „Vergleiche auch eine im Auftrag des Verfassers entwickelte Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 13. Mai 2004“, ist da unter der Fußnote 83 vermerkt. Die rund 60 Gutachter der Wissenschaftlichen Dienste sollen die Abgeordneten bei ihrer Arbeit als Abgeordnete unterstützen. „Der Deutsche Bundestag behält sich sämtliche Rechte an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Veröffentlichung und Verbreitung bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Abteilungsleitung“, heißt es in den Richtlinien für die Dienste.

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