In der zweiten Tarifrunde am 26. Oktober hatten die Verleger die Forderung des DJV nach angemessenen Gehalts- und Honorarerhöhungen mit der Notwendigkeit beantwortet, einen neuen, deutlich abgesenkten Tarifvertrag für Berufseinsteiger einzuführen. Ohne konkret zu werden, solle der Einsteigertarifvertrag nach Meinung der Verleger niedrigere Gehälter, eine Absenkung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie eine höhere Wochenarbeitszeit beinhalten. Für den heutigen Personalstamm an Redakteurinnen und Redakteuren erwarteten die Verleger als Laufzeit eines neuen Gehalts- und Manteltarifvertrags drei Jahre. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sollten abgesenkt werden, die Gehälter sollten in den ersten zwei Jahren durch Einmalzahlungen und im dritten Jahr durch eine prozentuale Anhebung steigen. Der DJV hatte deutlich gemacht, dass die Verlegerforderungen wirtschaftlich nicht begründet und in ihrem kategorischen Ansatz zur Abwertung des Berufs nicht verhandelbar seien.