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Datenspeicherung – Neuauflage schadet Informantenschutz

The Federal Constitutional Court of Germany in...

Image via Wikipedia

Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken wies entsprechende Forderungen einiger Bundespolitiker am heutigen Montag als überzogen zurück. „Das alte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist vom Bundesverfassungsgericht zu Recht kassiert worden“, erinnerte Konken. „Es einfach wieder in Kraft zu setzen wäre ein glatter Verfassungsbruch.“ Für ein neues, modifiziertes Gesetz fehle nach wie vor der europäische Rahmen. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Basis der nationalen Gesetzgebung wird derzeit in Brüssel überarbeitet.
Für den DJV sei eine Vorratsdatenspeicherung nur akzeptabel, wenn die Journalisten als Berufsgeheimnisträger ausgeklammert würden, betonte der DJV-Vorsitzende. „Weder die Journalistinnen und Journalisten noch die Pressefreiheit in Deutschland könnten es verkraften, wenn der Informantenschutz erneut unter die Räder geraten würde.“ Auch vor dem Hintergrund aktueller Terrorwarnungen müssten Politiker der Versuchung widerstehen, mehr Sicherheit durch weniger Grundrechte erreichen zu wollen.
Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen und geschäftlichen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation von über 80 Millionen Bürgern gesammelt. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern.

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