Website-Icon xtranews – das Newsportal aus Duisburg

Dött: Opposition missachtet parlamentarische Prinzipien

Berlin (ots) – Die Opposition hat gestern im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages skandalös agiert. Hierzu erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött:

"SPD, LINKE und Grüne haben gestern im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages die Regeln der parlamentarischen Demokratie auf das Gröbste verletzt. Man kann politisch in der Sache unterschiedlicher Meinung sein. Demokratische Abstimmungsprozesse durch massive Obstruktionspolitik, durchsichtige Tricks und zahlreiche Störungen zu behindern, ist nicht zu akzeptieren.

Mit einem durchsichtigen und abgekarteten Spiel hat die Opposition versucht, über unzählige Geschäftsordnungsanträge, unsachliche Zwischenrufe und undiszipliniertes Verhalten die Behandlung der Novellen des Atomgesetzes im Umweltausschuss zu verhindern.

SPD, LINKE und Grüne haben damit nicht nur eine sachliche Auseinandersetzung über die Gesetze im Ausschuss behindert, sondern versucht, das demokratische Gesetzgebungsverfahren auszuhebeln.

Genutzt hat diese Verhinderungstaktik am Ende nichts. Der Koalition ist es letztlich gelungen, die Novellen rechtzeitig abzustimmen. Damit ist die planmäßige Behandlung der 11. und 12. Novelle des Atomgesetzes im Plenum des Deutschen Bundestages am Donnerstag gesichert.

Die Obstruktionspolitik der Opposition ist also am Ende ins Leere gelaufen."

Hintergrund:

Mit der 11. Novelle des Atomgesetzes erfolgt die Erhöhung der zugewiesenen Elektrizitätsmengen. Damit wird die Laufzeit der Kraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre verlängert. Bei Kernkraftwerken mit Beginn des Leistungsbetriebs bis einschließlich 1980 wird die Laufzeit um 8 Jahre verlängert, bei den jüngeren um 14 Jahre. Die für die Laufzeitverlängerung zusätzlich benötigten Elektrizitätsmengenerzeugungsrechte werden mit dem Gesetzentwurf den Kraftwerken zugeteilt.

Ziel der 12. Novelle des Atomgesetzes ist es, die Richtlinie 2009/71/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie dient der Schaffung eines europäischen Gemeinschaftsrahmens zur Aufrechterhaltung und zur Förderung der kontinuierlichen Verbesserung der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen. Die Verpflichtungen aus der Richtlinie werden – soweit sie nicht bereits geltendes innerstaatliches Recht darstellen – übernommen. Unabhängig von der Richtlinienumsetzung sieht der Gesetzentwurf vor, dass zur Erhöhung der Sicherheitsreserven und zur Gewährleistung einer möglichst hohen Sicherheit zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen in Kernkraftwerken verwirklicht werden.

Die mobile Version verlassen