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Homburger verteidigt Alkohol- und Tabak-Kürzung von Hartz IV

Berlin (ots) – Berlin – Einen Tag vor der Entscheidung über die Hartz IV-Regelsätze hat die FDP Streichungen bei den Kosten für Alkohol und Tabak gerechtfertigt. Der Staat gebe viel Geld aus, um über die Gesundheitsschäden durch Tabak aufzuklären, sagte die Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Birgit Homburger, dem in Berlin erscheinenden Tagesspiegel am Sonntag: „Ich bin daher nicht der Meinung, dass Rauchen zum Grundbedarf gehört.“ Zudem habe sie starke Zweifel, „ob die Allgemeinheit den Alkoholkonsum in der bisherigen Höhe als Regelleistung für Arbeitslose weiter bezahlen muss“. Die FDP-Politikerin sprach sich zugleich dafür aus, Zugang zu modernen Kommunikationsmitteln als neue Regelleistungen anzuerkennen. „Es gibt gute Argumente dafür, dass heute ein Internet-Zugang zum Grundbedarf gehört“, sagte sie. Homburger kündigte an, die FDP werde bei der Entscheidung streng darauf achten, dass das Lohnabstandsgebot eingehalten wird: „Für die FDP gehört die Neuregelung der Zuverdienstmöglichkeiten untrennbar zu dieser Reform.“

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