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Dortmund: Verwaltungsgericht bestätigt Versammlungsverbot – Anmelder wendet sich direkt an Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

NPD, Demo, Duisburg

Image via Wikipedia

Dortmund – Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte heute Mittag das Verbot des Polizeipräsidiums Dortmund vom gestrigen Tage für eine Demonstration von Rechtsextremisten bestätigt.
Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts Münster wurde dem Anmelder der rechtsextremen Versammlung am 04.09.2010 in Dortmund eine Frist zum Einreichen einer Beschwerde gesetzt. Diese Frist ist heute 03.09.2010, um 16.00 Uhr, abgelaufen. Eine Beschwerde ist beim Oberverwaltungsgericht nicht eingegangen.
Die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte Verbotsverfügung des Polizeipräsidenten Dortmund hat somit weiterhin Bestand. Die Neonazidemo bleibt verboten.
Der Anmelder hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts bleibt abzuwarten.

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