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Dortmund: Verwaltungsgericht bestätigt Versammlungsverbot – Anmelder wendet sich direkt an Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte Verbotsverfügung des Polizeipräsidenten Dortmund hat somit weiterhin Bestand. Die Neonazidemo bleibt verboten. Der Anmelder hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts bleibt abzuwarten.