Website-Icon xtranews – das Newsportal aus Duisburg

Götz: Verbesserung des Feuerwehrführerscheins

Berlin (ots) – Zu dem vom Bundesrat vorgelegten Änderungsentwurf zum Straßenverkehrsgesetz, mit dem die Einsatzfähigkeit von Rettungsorganisationen erhöht werden soll, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

Die christlich-liberale Koalition hat vereinbart, das Straßenverkehrsgesetz zugunsten der bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den technischen Hilfsdiensten ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern weiter zu verbessern.

Folgerichtig zielen der von Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU) auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf sowie die Gesetzesinitiative der Länder darauf ab, für ehrenamtlich Tätige den Erwerb der Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen deutlich zu erleichtern. Konkretes Ziel ist der vereinfachte Zugang zur Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Die von den Ländern angestrebte Einführung einer Sonderfahrberechtigung sieht für deren Erwerb eine organisationsinterne Einweisung und Prüfung vor. Dabei muss der Fahrer mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.

Das bedeutet eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bereits 2009 gegen zähe Widerstände des damaligen Verkehrsminister Tiefensee (SPD) bis 4,75 Tonnen durchgesetzten Feuerwehr-Führerscheins. Mehr war damals mit der SPD nicht zu machen.

Hintergrund ist, dass seit 1999 mit der Fahrerlaubnis Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ist hingegen eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich. Lediglich Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Januar 1999 ihre Fahrerlaubnis (alte Klasse 3) erworben haben, sind davon ausgeschlossen.

Die mobile Version verlassen