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Duisburg: "Es wollte keiner sein Gesicht verlieren" – 11 Jahre Haft für den Hells-Angels Timur Akbulut

In seiner knapp ein-stündigen Urteilsbegründung legte der vorsitzende Richter Joachim Schwartz im Saal 201 des Landgerichts Duisburg die Beweggründe dar, aufgrund der wegen Mordes angeklagte Timur Akbulut zu 11 Jahre wegen Totschlag ins Gefängnis muss.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Akbulut nicht aus Notwehr gehandelt hatte.

Zwar musste der Beklagte mit seinem Wagen an einer roten Ampel, die sich an der Kreuzung Charlottenstraße / Ecke Vulkanstraße und damit direkt am Bandidos Hauptquatier dem „Fat Mexican“ halten, aber zur Zeit der Auseinandersetzung war diese laut mehrere Augenzeugen wieder auf grün geschaltet, so dass es dem Angeklagten möglich war, einer eventuellen Gefährdungssituation durch einfaches Weiterfahren, hätte entkommen können.

Auch das von dem Angeklagten und seinem Verteidiger vorgebrachte Argument, das Akbulut angeblich eine Waffe bei dem Opfer „Eschli“ im Hosenbund gesehen hätte, wurde aufgrund der Aussage vom Hauptbelastungszeugen Dieter D., den Rettungssanitätern, sowie von den vor Ort ermittelnden Polizeikräften eindeutig widerlegt.

Zwischen dem ersten Schuss und den folgenden drei, von denen einer tödlich war, gab es eine Pause. Nach dem ersten Schuss, so befanden es die Richter, erkannte das Opfer die gefährliche Situation und drehte sich zur Flucht um.

Die tödliche Kugel traf Eschli in Höhe der Ohren in den Hinterkopf. Auch die beiden anderen Kugeln wurden in der selben Schusshöhe abgegeben, so dass auch die von der Verteidigung vorgebrachte Warnschuss-Theorie, von der Strafkammer als widerlegt angesehen wurde. Diesbezüglich sei eben auch kein Vorsatz für eine Gefährdung der beiden Frauen, die sich durch die Nebenklage vertreten ließen, zu erkennen.

Die Theorie, das Bandido Eschli eine Pistole im Hosenbund hatte, sei, so das Gericht, schon durch die Einlassungen „was für eine Scheiße, da hab ich einfach geschossen“ des Angeklagten bei der polizeilichen Vernehmung nachvollziehbar widerlegt.

Aber, so die Richter, es fehle das eindeutige Mordmerkmal der Heimtücke,

Deshalb auch nur die Verurteilung wegen Totschlages.

Akbulut, der während des Eintreffens seiner Bandenfreunde in den Gerichtssaals, kerzengrade stand, verfolgte die Urteilsbegründung sichtlich unberührt mit permanenten Stirnrunzeln, als ob er den Erläuterungen des vorsitzenden Richters Schwartz nicht folgen könne. Von Zeit zu Zeit suchte er den Blickkontakt mit seinen „Blutsbrüdern“, die angespannt den Ausführungen lauschten.

Die Delegation der Bandidos hat nach Verkündigung des Strafmaßes, vor der Verlesung der Begründung, den Gerichtsaal verlassen.

Vor dem Gericht bekundete der Verteidiger Akbuluits Unverständnis für das Interesse der Journalisten, die nur zum Prozessauftakt und zur Urteilsverlesung kommen würden und somit gar nicht wissen was eigentlich ablaufen würde. Die anwesenden Bandidos werteten das Presseinteresse auf ihre Weise: „Das sind eben Hurensöhne!“

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