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Kundus-Hinterbliebene wollen klagen

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Bremen. Die Angehörigen der zivilen Opfer des Nato-Luftschlags bei Kundus wollen klagen – trotz der von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Entschädigung. Dies sagte Rechtsanwalt Karim Popal dem Bremer „Weser-Kurier“ (Dienstagsausgabe). Der Bremer Anwalt ist seit Sonntag in Afghanistan und bereitet Klagen für seine 79 Mandanten vor. Mitte April hatte das Verteidigungsministerium die Verhandlungen mit Popal mit der Begründung abgebrochen, dass seine „Mandatslage ungeklärt“ sei. Das Verteidigungsministerium bestätigte Meldungen, nach denen es 400000 Euro für Sach- und Geldleistungen zur Verfügung stellen will. Pro Todesfall wird mit 4000 Euro gerechnet.

Eine Schiedskommission werde, so der Sprecher, über die Berechtigung von Zahlungen entscheiden. Popal erarbeitet Entschädigungs-Klagen gegen die Bundesregierung zusammen mit dem Bremer Anwalt Bernhard Docke und Wolfgang Kaleck (Berlin). „Ich bin sehr traurig, dass die Bundesregierung die mit mir geplanten Hilfsprojekte weggebügelt hat, sie hätten den Menschen geholfen“, sagte der Deutsch-Afghane. Die Bundesregierung habe die Entschädigung lange verzögert und den Hinterbliebenen so große Probleme bereitet.

Die jetzt geplante Entschädigung bewertet Popal als „lächerlich“, Verteidigungsminister Theodor zu Guttenberg „sollte sich schämen“. Sie stehe im Widerspruch zu anderen Zahlungen, etwa als ein Taxifahrer erschossen und den Hinterbliebenen 20000 Dollar gezahlt worden seien. Seine afghanischen Mandanten fragten ihn nun, warum ihre getöteten Verwandten nur 4000 Euro wert seien? „Ich bin wütend, wie hier Menschen unterschiedlich behandelt werden“, sagt Popal und weist darauf hin, dass auch die Ernährer von mehreren Kindern unter den Opfern des Nato-Luftschlags seien.

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