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Börnsen: Rechtsklarheit für Presseverlage und Journalisten

Berlin (ots) – Zur aktuellen Diskussion um die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB:

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Die digitale Entwicklung führt bei Zeitungen, Zeitschriften, bei Publikationen allgemein zu immer stärker einschneidenden rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Printmedien haben für unsere Demokratie eine zentrale Bedeutung. Deshalb bekennt sich die Vereinbarung der christlich-liberalen Koalition auch zu einem "Urheberschutz für Presseverlage".

Es gilt, die Rechte und Interessen der Journalisten und der Internetnutzer zu wahren. Die bestehenden Schutzrechte für Tonträger- und Filmhersteller zeigen schon einen möglichen Weg auf. Die Sicherung der Meinungsvielfalt und der hohen Qualität der Presse müssen im Vordergrund stehen: Es geht um die Wertschätzung der journalistischen Arbeit.

Wie brisant die Lage für die Verlage geworden ist, verdeutlichen folgende Daten: Im ersten Halbjahr ist das Anzeigenvolumen der Zeitungen im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent zurückgegangen. Betrachtet man alle Verlage, gingen die Umsätze mit Anzeigen um 4,1 Prozent auf 4,64 Milliarden Euro zurück.

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