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Piratenpartei: Videoüberwachung – Die Teilnahme an Demonstrationen kann gespeichert werden

Signet der Piratenpartei

Image by Piratenpartei Deutschland via Flickr

Die geplante Neuregelung des Versammlungsrechts in Niedersachsen stößt bei der Piratenpartei Deutschland auf herbe Kritik. Es gibt keine klaren Regelungen über den Umgang mit dem Videomaterial von Demonstrationen, das nach der Gesetzesinitiative zukünftig aufgezeichnet und gespeichert werden kann.

Die Regierungsparteien CDU und FDP haben sich in Niedersachsen auf einen neuen Gesetzesvorschlag zum Versammlungsrecht geeinigt. Laut dem Entwurf darf die Polizei bei Demonstrationen Videoaufnahmen anfertigen, »wenn dies wegen der Größe und der Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall erforderlich ist«. Zwar müssten diese Aufnahmen unverzüglich gelöscht werden, aber der Gesetzesentwurf enthält diesbezüglich eine schwammige Ausnahmeregelung. Die Löschung darf unterbleiben, »solange die Aufzeichnungen zum Zwecke der polizeilichen Aus- und Fortbildung oder zur befristeten Dokumentation des polizeilichen Handelns verwendet werden«. Somit ist nicht abzusehen, wie lange die Daten gespeichert und wofür sie genutzt werden.

Die Piratenpartei sieht das geplante Gesetz daher als eindeutige Einschränkung der demokratischen Freiheit. Zusammen mit immer besser werdenden Möglichkeiten der Gesichtserkennung wird es möglich, genau zu protokollieren, welcher Bürger an welchen Demonstrationen teilgenommen hat. Der missbräuchliche Umgang mit diesen Informationen ist vorhersehbar.

»Besonders erschreckend ist, dass durch dieses Gesetz die Personen betroffen sind, die politisch aktiv sind und sich in bestimmten Fällen gegen die Pläne der Regierung wenden.« meint Jens-Wolfhard Schicke, Vorstandsvorsitzender des niedersächsischen Landesverbands der Piratenpartei. »Diese Gesetzesinitiative muss sofort gestoppt werden, bevor sie bundesweit Schule macht. Es geht nicht nur um die Videoaufnahmen, auch persönliche Daten von Versammlungsleitung und Ordnern müssen auf Verlangen herausgegeben werden. Der Veranstalter soll hier zum Informant der Behörden gemacht werden. Vom Datenschutzaspekt einmal ganz abgesehen kann man doch nicht mehr politische Beteiligung der Bevölkerung fordern und gleichzeitig eben diese mit immer weiteren Verwaltungsaufgaben erschweren.«

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