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Rechtsgutachten zum kommunalen Energierecht in NRW

Berlin (ots) – Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) begrüßt nachdrücklich die Ergebnisse des am Freitag letzter Woche vorgestellten Rechtsgutachtens zum kommunalen Energierecht in NRW, das von dem Bochumer Verwaltungsrechtler Prof. Burgi im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums vorgestellt wurde. Danach sollen die Stadtwerke durch eine Lockerung der derzeit geltenden NRW-Gemeindeordnung mehr Freiraum und Rechtssicherheit erhalten. "Damit würde endlich auf die langjährigen Forderungen des VKU eingegangen und die Benachteiligung der NRW-Stadtwerke im Wettbewerb mit den privaten Stromkonzernen könnten beseitigt werden", erklärte der VKU-Vizepräsident und NRW-Landesgruppenvorsitzende Dr. Hermann Janning.

Er begrüßte, dass sich die CDU-Wirtschaftsministerin Christa Thoben hinter diese Empfehlungen stellte, die vom VKU im Einzelnen noch geprüft werden müssten. Die Ministerin hatte sich bei der Vorstellung des Gutachtens ausdrücklich für eine Stärkung der dezentralen Energieversorgung und leistungsfähiger Stadtwerke ausgesprochen. "Jetzt müssen diesen Worten auch Taten folgen", so Janning "und zwar nicht nur von einem Teil, sondern von der gesamten Landesregierung". Zugunsten der Verbraucher müsse es daher nun zu einer zügigen Novellierung der NRW-Gemeindeordnung kommen. Es sei schon zuviel Zeit durch eine endlose Debatte verlorengegangen. Die Bewegung, die jetzt durch die NRW-CDU in die Sache komme, müsse auch dazu genutzt werden, auf Bundesebene eine Harmonisierung des Gemeinderechts zu erreichen.

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