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WDR und Verbraucherzentrale NRW kooperieren jetzt landesweit

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Köln (ots) – Auch im kommenden Jahr übernimmt die Verbraucherzentrale NRW in Kooperation mit dem Westdeutschen Rundfunk die Beratung und Information von Bürgerinnen und Bürgern rund um das Thema Rundfunkgebühren. Neu ist die landesweite Ausdehnung dieses Services. Bereits seit Herbst 2008 lief eine Pilotphase für den Großraum Essen. Die Kooperation soll das Verständnis in der Bevölkerung über die Aufgaben und Ziele des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und über die  Rundfunkgebühren verbessern sowie die Kundenzufriedenheit erhöhen.

"Aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale haben wir uns entschieden, die Kooperation auf ganz NRW auszuweiten und zunächst bis zum Ende der laufenden Gebührenperiode  2012  fortzusetzen. Die Beratungen und der Service sind eine gute Ergänzung zu den Angeboten von WDR und GEZ. Die Möglichkeit, sich in Zweifelsfällen an eine neutrale, anerkannte Instanz wenden zu können, war die richtige Idee", so WDR-Intendantin Monika Piel.

"Auch bei der  Beratung zu den komplizierten Verfahrensfragen der Rundfunkgebühren wurde die Verbraucherzentrale NRW von den   Ratsuchenden schnell als kompetente Ansprechpartnerin angenommen", bilanziert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, den Pilotversuch, "das war Ansporn für  Bemühungen, die Beratung zur Rundfunkgebühren ab Januar 2010 in allen 55 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW anzubieten."

Die bisherigen Auswertungen zeigen, dass überwiegend der Wunsch nach neutraler Information im Vordergrund steht. In geringerem Umfang wurden auch Fragen zum Beauftragtendienst, Schwierigkeiten mit dem Zahlungsverkehr und dem Beschwerdemanagement bei der GEZ oder dem WDR an die Verbraucherzentrale herangetragen.

Darüber hinaus wird die Verbraucherzentrale, bezogen auf den Einzelfall, eine Präsenzberatung rund um das Thema Rundfunkgebühren einschließlich des Beauftragtendienstes des WDR und der Aufgaben der GEZ anbieten. Erste Ansprechpartner bei Problemen bleiben WDR und GEZ. Die Verbraucherzentrale zeigt dem Kunden auch Möglichkeiten der Unterstützung auf – wie z.B. Ratenzahlung oder Befreiung – und gewährt Hilfestellung bei der Beantragung einer Befreiung von der Gebührenpflicht. Soweit in einem Schuldnerberatungsverfahren Rückstände aus Rundfunkgebühren vorhanden sind, kann die Verbraucherzentrale außerdem unmittelbar mit der GEZ in Verhandlung treten und einen Regulierungsvorschlag unterbreiten.

Die Internetseite der Verbraucherzentrale, auf der die Kooperation mit dem WDR beschrieben und außerdem auf die Informationsseiten von GEZ und WDR verwiesen wird, lautet www.vz-nrw.de/rundfunkgebuehren .

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