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Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigt Verbot von NPD-Aufmarsch in Wunsiedel

Jürgen Rieger

Jürgen Rieger Image via Wikipedia

Berlin (ots) – Berlin/Bayreuth – Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat nach Informationen des Tagesspiegels das Verbot der für Sonnabend geplanten Demonstration der NPD im fränkischen Wunsiedel bestätigt. Das Landratsamt hatte den "Gedenkmarsch" für den Ende Oktober verstorbenen NPD-Vizechef Jürgen Rieger untersagt, da eine Ersatzveranstaltung für den seit 2005 verbotenen Marsch zur Erinnerung an den ehemaligen Stellvertreter Hitlers in der NSDSAP, Rudolf Heß, zu erwarten sei. Heß liegt in Wunsiedel begraben. Das Verwaltungsgericht Bayreuth argumentierte nun ähnlich wie das Landratsamt. Nach Ansicht der Richter ist eine "Ersatz- oder Tarnveranstaltung" für die verbotenen Heß-Märsche zu erwarten, auch wenn die NPD ein anderes Motto gewählt habe. Die rechtsextreme Partei hatte die Demonstration unter dem Motto "Gedenkmarsch für Jürgen Rieger – ewig lebt der Toten Tatenruhm" angemeldet. Rieger hatte allerdings von 2001 bis 2004 die Heß-Märsche in Wunsiedel organisiert, an denen tausende Neonazis aus dem In- und Ausland
teilnahmen.

Gegen das Verbot des Gedenkmarschs für Rieger wandte sich die NPD mit einem Eilantrag ans Verwaltungsgericht, der nun abgewiesen wurde. Die Partei will jedoch nicht aufgeben und die nächste Instanz anrufen, das wäre der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Möglicherweise wird der Rechtsstreit, wie bei früheren Aufmärschen, erst kurz vor dem Sonnabend beim Bundesverfassungsgericht entschieden. Sollte das Verbot nicht halten, erwarten Verfassungsschützer, dass mehrere tausend Neonazis nach Wunsiedel kommen.

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