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Buback-Sohn kritisiert Entscheidung zur Geheimhaltung von Akten

Köln (dts) – Der Sohn des von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, Michael Buback, hat die Entscheidung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), die Geheimakten des Verfassungsschutzes zu dem Mordfall nicht freizugeben, kritisiert. „Es ist bedrückend und auch verwunderlich, dass die Akten gesperrt bleiben, weil es sich um Akten handelt, die der Bundesanwaltschaft schon vor 27 Jahren vollständig übergeben worden sind“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch-Ausgabe). „Andererseits erwarte ich mir von den Unterlagen keine

Informationen über das Tatgeschehen.“ Sie könnten allerdings Aufschluss geben über „die Art der Zusammenarbeit Verena Beckers mit dem Verfassungsschutz und deren Dauer“. Im Übrigen bleibt Michael Buback dabei, „dass es für die Tatbeteiligung von Frau Becker erhebliche Anhaltspunkte“ gebe. „Die Bundesanwaltschaft wird für den Haftbefehl ihre Gründe haben.“ Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ gehen Sicherheitsexperten davon aus, dass die Akten nicht freigegeben werden, weil sich aus deren Veröffentlichung Risiken für Beckers Leben oder das anderer ehemaliger RAF-Mitglieder ergeben könnten. Nur so, heißt es in den Kreisen, sei deren fortgesetzte Sperrung überhaupt zu erklären.

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