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HJB-Verlag: Verfassungsbeschwerde eingelegt

Die Verlage HJB und Unitall haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Beschwerdeführer fordern, das „Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzes“ vom 24.06.2008 sowie insbesondere die darin enthaltene Vorschrift des § 15 Abs. 2 Nr. 3a. JuSchG mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig zu erklären. Durch die Novellierung sollen künftig auch Medien in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden die „… besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen.“

Pikant an dieser Geschichte: Der HJB-Verlag organisiert die Pressearbeit und den Vertrieb für den Verlag Unitall. Dieser gibt unter anderem die Reihe „Stahlfront“ heraus. Die Zielgruppe dieser Serie seien, so äußerte sich der Verleger auf der Internetseite, nicht „Leute mit rot-grün gefärbten Haaren, Doppel-Namen und im Focus-Fragebogen als größten Wunsch „Daß alles gut wird“ und als persönliches Lebensziel „Möglichst viel Gutes tun“ und als Vorbild „Nelson Mandela“ angebend.Die Serie wurde größtenteils nach dem Erscheinen mit Empörung im sogenannten SF-Fandom aufgenommen, ich hatte mich damit auch in meinem SF-Blog schon mal HJB beschäftigt – woraufhin mir mit Klage gedroht wurde übrigens. Damit ist man allerdings bei HJB sehr schnell bei der Hand ohne dass es Konsequenzen hat. Die Vermutung, dass man Angst um die eigenen Serien hat falls die Änderung des Gesetzes durchkommt ist nicht von der Hand zu weisen. Schließlich stehen die ersten drei Bände laut dem Bundesanzeiger Nr. 65 vom 30.4.09 schon auf dem Index.

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