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HJB-Verlag: Verfassungsbeschwerde eingelegt
Die Verlage HJB und Unitall haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Beschwerdeführer fordern, das „Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzes“ vom 24.06.2008 sowie insbesondere die darin enthaltene Vorschrift des § 15 Abs. 2 Nr. 3a. JuSchG mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig zu erklären. Durch die Novellierung sollen künftig auch Medien in die Liste ...