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    Die Verlage HJB und Unitall haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Beschwerdeführer fordern, das „Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzes“ vom 24.06.2008 sowie insbesondere die darin enthaltene Vorschrift des § 15 Abs. 2 Nr. 3a. JuSchG mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig zu erklären. Durch die Novellierung sollen künftig auch Medien in die Liste ...