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Duisburg: Kontrollen des Bürger- und Ordnungsamtes zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Altweiberfeiern und Karnevalsumzügen
Auch Kinder und Jugendliche sollen gemeinsam mit den Erwachsenen ausgelassen Karneval feiern dürfen. Damit die heitere und fröhliche Stimmung nicht getrübt wird, sollten die Erwachsenen mit darauf achten, dass Kinder und Jugendliche nüchtern bleiben. Leider endet die Karnevalsparty jedes Jahr für einige Kinder und Jugendliche beim Jugendamt, auf dem Polizeirevier oder gar im Krankenhaus. In ... -
HJB-Verlag: Verfassungsbeschwerde eingelegt
Die Verlage HJB und Unitall haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Beschwerdeführer fordern, das „Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzes“ vom 24.06.2008 sowie insbesondere die darin enthaltene Vorschrift des § 15 Abs. 2 Nr. 3a. JuSchG mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig zu erklären. Durch die Novellierung sollen künftig auch Medien in die Liste ...