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Kein Ermittlungsverfahren gegen „Wahlkämpfer-Lied“ der NPD

Berlin (dts) – Die Berliner Staatsanwaltschaft wird kein Ermittlungsverfahren gegen das „Wahlkämpfer-Lied“ auf der Homepage der rechtsextremen NPD einleiten. Das berichtet der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Simone Herbeth. Das Lied habe demnach „nicht eindeutig genug strafrechtlich relevanten Inhalt“, um die Einleitung eines Verfahrens zu rechtfertigen. Im Text des Liedes werden dem früheren Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, Schläge angedroht. Friedmann verurteilte die Entscheidung als einen „juristischen Offenbarungseid“ und ein „gefährliches, kontraproduktives Signal“.

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