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Letzter Tag egal – Arbeitszeugnis muss laut LAG Köln juristisches Ende des Arbeitsverhältnisses ausweisen
(openPR) – Unternehmen müssen in einem einfachen Arbeitszeugnis den Tag ausweisen, an dem das Arbeitsverhältnis juristisch endet. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) in einem aktuellen Urteil klargestellt. Wie das Online-Portal PersonalPraxis24.de berichtet, sahen es die Richter als unzulässig an, im Zeugnis auf den tatsächlichen letzten Arbeitstag abzuheben (Az.: 3 Sa 1419/08). Hintergrund ist der ...