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    Das Oberlandesgericht Hamburg hat zugunsten des Social Video Networks sevenload.com entschieden und damit eine wichtige Klarstellung für Online-Videoportale getroffen. Mit seinem Urteil vom 29. September 2010 (Az. 5 U 9/09) hebt das OLG Hamburg ein Urteil des Landgerichts Hamburg von Dezember 2008 auf, das auf Antrag eines Musikverlags eine einstweilige Verfügung veranlasst hatte. Die sevenload ...