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Stadt Duisburg informiert zur neuen Coronaschutzverordnung ab Freitag
In Nordrhein-Westfalen gilt ab morgen eine neue Coronaschutzverordnung. Diese sieht drei Inzidenzstufen vor Stufe 1: Inzidenz bis 35Stufe 2: Inzidenz über 35, aber höchstens 50Stufe 3: Inzidenz über 50, aber höchstens 99 Die Coronaregeln sind zukünftig an diese drei Stufen, bzw. die Inzidenzen geknüpft und können von Kommune zu Kommune variieren. Eine Übersicht des Stufenplans ... -
Coronaschutzverordnung: Dies ändert sich ab heute in NRW
Eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung gilt ab heute (15.05.2021) in NRW. Das NRW-Gesundheitsministerium hat eine Fassung der Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Sie tritt ab heute in Kraft und ist vorläufig bis zum 4. Juni befristet gültig. Hauptsächlich sind in der strengen Verordnung Lockerungen vorgenommen worden. Generell gilt: Wenn die jeweilige 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen „stabil“ unter einer Inzidenz von 100 ... -
Duisburg: Folgende Änderungen sind vom 01.12.2020 bis 20.12.20 in der geltenden CoronaSchVO vorgenommen worden
Die Stadt Duisburg veröffentlichte eben die vorläufig geltenden Änderungen der Coronaschutzverordnung. Zudem veröffentlichte die Verwaltung erstmals die Zahlen aufgeschlüsselt nach Stadtbezirke. Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 11.084 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 173 Personen sind verstorben. 9.723 Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 1.188 Infizierte in der Stadt gibt. Insgesamt wurden 94.408 Corona-Tests durchgeführt. Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 224. Die Änderungen ... -
Duisburg: Änderungen zur Kommunalwahl 2020 für Wahlvorschläge und Unterstützerunterschriften
Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2020: Veränderte Fristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Herabsetzung der erforderlichen Anzahl von Unterstützungsunterschriften Am 30. Juni sind im Amtsblatt der Stadt Duisburg die veränderten öffentlichen Bekanntmachungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl am 13. September erschienen. Die Bekanntmachungen sind online unter www.duisburg.de/rathaus/stadtverwaltung/amtsblatt.php einsehbar. Aufgrund der Corona-Pandemie hat ... -
Änderungen der CoronaSchutzverordnung ab dem 20. Mai
Folgende Änderungen der CoronaSchutzverordnung sind ab heute, 20. Mai, gültig: Das Verbot des Picknickens im öffentlichen Raum ist aufgehoben. Die geltenden Abstandsregeln sind aber auch beim Picknicken einzuhalten. Der öffentliche Raum ist aber nach wie vor kein angemessener „Veranstaltungsraum“, sodass das Grillen dort ausdrücklich weiterhin untersagt bleibt.. Das Verbot für Tattoo- und Piercing-Studios ist ebenfalls aufgehoben. Es sind aber strenge Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten. Im Hinblick auf die ... -
Land NRW: Änderungen der Coronaschutzverordnung zum 16.05.
Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und dazugehörige Anlagen zum 16.05.2020 weiter angepasst. Anbei finden Sie die wichtigsten Änderungen: Piercingstudios werden Tattoostudios gleichgestellt und dürfen bis auf weiteres nicht öffnen Toiletten in öffentlichen und privaten Sportanlagen dürfen genutzt werden Wahlkampfstände von Parteien sind nunmehr zulässig Freibäder dürfen unter Einhaltung bestimmter Hygienestandards zum 20.05.2020 öffnen ... -
Stadt Duisburg: Informationen zu weiteren Änderungen der Coronaschutzverordnung NRW vom 11. Mai
Mit Veröffentlichung der vollständigen und zum 11. Mai gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung NRW haben sich weitere Änderungen konkretisiert. Nachfolgend informieren wir über die wichtigsten Änderungen. Im Hinblick auf die am 13. September stattfindende Kommunalwahl ist künftig wieder das Aufstellen von Informationsständen der Parteien erlaubt. Allerdings werden diese nicht im sonst üblichen Umfang ausgestaltet sein. Zudem ist eine gleichmäßige ... -
Duisburg: Änderungen und Ergänzungen zur neuen Fassung der Coronaschutzverordnung
Weitere Änderungen und Ergänzungen zur neuen Fassung der Coronaschutzverordnung Bisher war der Verzehr von Lebensmitteln im Umkreis von 50 Metern zur Verkaufsstelle untersagt. Dieser Mindestabstand wird mit der neuen Regelungen auf 25 Metern reduziert. Zukünftig dürfen somit innerhalb eines Mindestabstandes von 25 Metern um die Verkaufsstelle keine Lebensmittel verzehrt werden. Gleiches gilt für gastronomische Betriebe, die Lebensmittel zum ... -
Rente 2019: Das ändert sich mit der neuen Rentenreform
Gerade erst wurde für das nächste Jahr die neue Rentenreform verabschiedet. Welche Neuerungen sich daraus für Rentner und solche, die es im Jahr 2019 werden ergeben, verraten wir Ihnen hier.