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Stadt Duisburg erhebt im Mai keine Eltern- und Verpflegungsbeiträge für die Kindertagesbetreuung

Quelle: pixabay.com/Katrina_S

Seit dem 26. April gilt in allen Kindertageseinrichtungen aufgrund der steigenden Inzidenzen eine bedarfsorientierte Notbetreuung. Eltern sollen die Kinderbetreuung nur dann in Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Vorher galt ein eingeschränkter Pandemiebetrieb.

Viele Duisburger Eltern handeln sehr verantwortlich und betreuen ihre Kinder schon seit längerem nach Möglichkeit zu Hause. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. 

Angesichts der Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung hat sich Oberbürgermeister Sören Link  schon frühzeitig gegenüber dem Land dafür eingesetzt, die Familien finanziell zu entlasten und gefordert, für die Zeit der Betreuungseinschränkungen auf die Erhebung von Eltern- und Verpflegungsbeiträgen zu verzichten. Oberbürgermeister Sören Link: „Als Stärkungspaktkommune ist die Stadt auf die Entscheidung des Landes angewiesen. Diese hat viel zu lange auf sich warten lassen. Jetzt hat das Land den Kommunen endlich die kommunalrechtliche Möglichkeit eröffnet, von einer Beitragserhebung für die Kindertagesbetreuung absehen zu können. Ich freue mich daher den Duisburger Eltern mitteilen zu können, dass zunächst die Einziehung der Beiträge für Mai ausgesetzt wird.“

Die Stadt Duisburg geht hier in Vorleistung, da es zu einer Landesbeteiligung noch kein abschließendes Verhandlungsergebnis gibt.  Das Land hat den Kommunen angeboten, für zwei Monate keine Elternbeiträge zu erheben und sich hälftig zu beteiligen. Dies allerdings nur unter der Bedingung, dass es darüber hinaus keine weitere Erstattung bis zum Ende des Kindergartenjahres geben soll.

Das allerdings ist für Oberbürgermeister Sören Link nicht akzeptabel: „Das Angebot ist angesichts der seit Anfang des Jahres bestehenden und voraussichtliche Fortsetzung der Einschränkungen mindestens in den kommenden Wochen nicht ausreichend. Den hohen Belastungssituationen der Familien wird das Land mit seiner zurückhaltenden Haltung nicht gerecht. Ich unterstütze daher das Vorgehen der kommunalen Spitzenverbände, mit dem Land über eine Erstattung für zwei Monate hinaus zu verhandeln und fordere die Landesregierung nochmals auf, den berechtigten Forderungen der Eltern für eine weitergehende Erstattung nachzukommen.“

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