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Stadt Duisburg erhebt im Mai keine Eltern- und Verpflegungsbeiträge für die Kindertagesbetreuung
Seit dem 26. April gilt in allen Kindertageseinrichtungen aufgrund der steigenden Inzidenzen eine bedarfsorientierte Notbetreuung. Eltern sollen die Kinderbetreuung nur dann in Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Vorher galt ein eingeschränkter Pandemiebetrieb. Viele Duisburger Eltern handeln sehr verantwortlich und betreuen ihre Kinder schon seit längerem nach Möglichkeit zu Hause. Sie ...